Marheld, J., & Gaubisch, U. (1556). Abgefaßte Rechnung, Wie Viel ein jedes probiert stück silber oder gekürnt, fein in sich habe, Vnd dan das feine oder ander Wercksilber, im kauffen vnd verkauffen zubezalen, leichtlich, vnd one sondere weitleufftige Rechnung zu finden sey: Allen Müntzmeistern, Soldschmieden, Probirern, vnd andern, so mit Silber, oder gekürnt handeln, dienstlich vnd förderlich. Der löblichen Graff vnd Herrschafft Mansfelt, zu ehren geordent. Gedruckt Zu Eisleben: In der löblichen vnd alten Graffschafft Mansfelt, Durch Urbanum Kaubisch.
Chicago Style CitationMarheld, Johann, and Urban Gaubisch. Abgefaßte Rechnung, Wie Viel Ein Jedes Probiert Stück Silber Oder Gekürnt, Fein in Sich Habe, Vnd Dan Das Feine Oder Ander Wercksilber, Im Kauffen Vnd Verkauffen Zubezalen, Leichtlich, Vnd One Sondere Weitleufftige Rechnung Zu Finden Sey: Allen Müntzmeistern, Soldschmieden, Probirern, Vnd Andern, so Mit Silber, Oder Gekürnt Handeln, Dienstlich Vnd Förderlich. Der Löblichen Graff Vnd Herrschafft Mansfelt, Zu Ehren Geordent. Gedruckt Zu Eisleben: In der löblichen vnd alten Graffschafft Mansfelt, Durch Urbanum Kaubisch, 1556.
MLA CitationMarheld, Johann, and Urban Gaubisch. Abgefaßte Rechnung, Wie Viel Ein Jedes Probiert Stück Silber Oder Gekürnt, Fein in Sich Habe, Vnd Dan Das Feine Oder Ander Wercksilber, Im Kauffen Vnd Verkauffen Zubezalen, Leichtlich, Vnd One Sondere Weitleufftige Rechnung Zu Finden Sey: Allen Müntzmeistern, Soldschmieden, Probirern, Vnd Andern, so Mit Silber, Oder Gekürnt Handeln, Dienstlich Vnd Förderlich. Der Löblichen Graff Vnd Herrschafft Mansfelt, Zu Ehren Geordent. Gedruckt Zu Eisleben: In der löblichen vnd alten Graffschafft Mansfelt, Durch Urbanum Kaubisch, 1556.