Zwirschlag, S. d. (1662). Regeln Der Geistlichen Jungfrawen Der Heiligen Ursulae. Durch den Durchleuchtigsten und Hochwürdigsten Herrn, Herrn Cardinal von Sourdis Ertzbischoffen zu Bourdeaux vnd Primaten in Aquitanien, für gültig und gut erkant. Auch bestättigt durch Ihre Päbstliche Heyligkeit Paulum den Fünfften. [S.l.: s.n.].
Chicago Style CitationZwirschlag, Stephanus de. Regeln Der Geistlichen Jungfrawen Der Heiligen Ursulae. Durch Den Durchleuchtigsten Und Hochwürdigsten Herrn, Herrn Cardinal Von Sourdis Ertzbischoffen Zu Bourdeaux Vnd Primaten in Aquitanien, Für Gültig Und Gut Erkant. Auch Bestättigt Durch Ihre Päbstliche Heyligkeit Paulum Den Fünfften. [S.l.: s.n.], 1662.
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