Meurer, N., Rab, G., Feyerabend, S., & Weygand Han, d. (. (1568). LOCI COMMVNES: Aller des Hayligen Römischen Reichß Ordnungen, gehaltener Reichßtäge vnd Abschied, gemeyne Titul: Darinn hohe vnd nidere Stände, Geistliche vnd Weltliche, deß Reichß, auff allen Reichß Deputation, Kreyß, Visitation, Moderation, Müntz, vnd dergleichen Täge, ein jede für fallende Materi oder Constitution, wie die von einem Reichßtag auff den andern, auch in welchem Jar, berahtschlagt, bedacht, was widerumb erneuwert, approbiert, gemehrt, was auch weiter erklärt, geändert oder gebessert, in guter Ordnung, vnd gleich als einem gewissen Register, one änderung deß Original Texts, denn daß allein die lange Exordia, die Beschlüß oder Assecurationes, darinnen nichts disponiert, aussen gelassen, alsbald one einige Mühe beysammen, sampt den darüber gestellten Summarijs zu finden, vnd in drey Theil, Den Ersten, von allerley deß Reichß verabschiedten Puncten vnd Materien, Den Andern, von dem Landfrieden, desselbigen Handhab, vnd was demselbigen weiters anhangt, Den Dritten, von dem Cammergericht vnd der Justitien, außgetheilt. Gedruckt zu Franckfurt am Mayn: bey Georg Raben : Sigmund Feyerabend : vnd Weygand Hanen Erben.
Chicago Style CitationMeurer, Noe, Georg Rab, Sigmund Feyerabend, and dědicové (firma) Weygand Han. LOCI COMMVNES: Aller Des Hayligen Römischen Reichß Ordnungen, Gehaltener Reichßtäge Vnd Abschied, Gemeyne Titul: Darinn Hohe Vnd Nidere Stände, Geistliche Vnd Weltliche, Deß Reichß, Auff Allen Reichß Deputation, Kreyß, Visitation, Moderation, Müntz, Vnd Dergleichen Täge, Ein Jede Für Fallende Materi Oder Constitution, Wie Die Von Einem Reichßtag Auff Den Andern, Auch in Welchem Jar, Berahtschlagt, Bedacht, Was Widerumb Erneuwert, Approbiert, Gemehrt, Was Auch Weiter Erklärt, Geändert Oder Gebessert, in Guter Ordnung, Vnd Gleich Als Einem Gewissen Register, One änderung Deß Original Texts, Denn Daß Allein Die Lange Exordia, Die Beschlüß Oder Assecurationes, Darinnen Nichts Disponiert, Aussen Gelassen, Alsbald One Einige Mühe Beysammen, Sampt Den Darüber Gestellten Summarijs Zu Finden, Vnd in Drey Theil, Den Ersten, Von Allerley Deß Reichß Verabschiedten Puncten Vnd Materien, Den Andern, Von Dem Landfrieden, Desselbigen Handhab, Vnd Was Demselbigen Weiters Anhangt, Den Dritten, Von Dem Cammergericht Vnd Der Justitien, Außgetheilt. Gedruckt zu Franckfurt am Mayn: bey Georg Raben : Sigmund Feyerabend : vnd Weygand Hanen Erben, 1568.
MLA CitationMeurer, Noe, Georg Rab, Sigmund Feyerabend, and dědicové (firma) Weygand Han. LOCI COMMVNES: Aller Des Hayligen Römischen Reichß Ordnungen, Gehaltener Reichßtäge Vnd Abschied, Gemeyne Titul: Darinn Hohe Vnd Nidere Stände, Geistliche Vnd Weltliche, Deß Reichß, Auff Allen Reichß Deputation, Kreyß, Visitation, Moderation, Müntz, Vnd Dergleichen Täge, Ein Jede Für Fallende Materi Oder Constitution, Wie Die Von Einem Reichßtag Auff Den Andern, Auch in Welchem Jar, Berahtschlagt, Bedacht, Was Widerumb Erneuwert, Approbiert, Gemehrt, Was Auch Weiter Erklärt, Geändert Oder Gebessert, in Guter Ordnung, Vnd Gleich Als Einem Gewissen Register, One änderung Deß Original Texts, Denn Daß Allein Die Lange Exordia, Die Beschlüß Oder Assecurationes, Darinnen Nichts Disponiert, Aussen Gelassen, Alsbald One Einige Mühe Beysammen, Sampt Den Darüber Gestellten Summarijs Zu Finden, Vnd in Drey Theil, Den Ersten, Von Allerley Deß Reichß Verabschiedten Puncten Vnd Materien, Den Andern, Von Dem Landfrieden, Desselbigen Handhab, Vnd Was Demselbigen Weiters Anhangt, Den Dritten, Von Dem Cammergericht Vnd Der Justitien, Außgetheilt. Gedruckt zu Franckfurt am Mayn: bey Georg Raben : Sigmund Feyerabend : vnd Weygand Hanen Erben, 1568.