Sarcerius, E., & Gaubisch, U. (1556). Von Einer Disciplin. Dadurch zucht, tugend vnd Erbarkeit mügen gepflantzet vnd erhalten werden. Vnd den offentlichen Sünden, schanden vnd lastern ein abbruch geschehen Item was hierbey die Weltliche Obrigkeit, Kirchendiener, vnd Vnterthanen zu thuen schüldig vnd pflichtig sein. Desgleichen auch durch was mittel vnd wege sie anzustellen vnd zuerhalten. [Eisleben: Kaubisch].
Chicago Style CitationSarcerius, Erasmus, and Urban Gaubisch. Von Einer Disciplin. Dadurch Zucht, Tugend Vnd Erbarkeit Mügen Gepflantzet Vnd Erhalten Werden. Vnd Den Offentlichen Sünden, Schanden Vnd Lastern Ein Abbruch Geschehen Item Was Hierbey Die Weltliche Obrigkeit, Kirchendiener, Vnd Vnterthanen Zu Thuen Schüldig Vnd Pflichtig Sein. Desgleichen Auch Durch Was Mittel Vnd Wege Sie Anzustellen Vnd Zuerhalten. [Eisleben: Kaubisch], 1556.
MLA CitationSarcerius, Erasmus, and Urban Gaubisch. Von Einer Disciplin. Dadurch Zucht, Tugend Vnd Erbarkeit Mügen Gepflantzet Vnd Erhalten Werden. Vnd Den Offentlichen Sünden, Schanden Vnd Lastern Ein Abbruch Geschehen Item Was Hierbey Die Weltliche Obrigkeit, Kirchendiener, Vnd Vnterthanen Zu Thuen Schüldig Vnd Pflichtig Sein. Desgleichen Auch Durch Was Mittel Vnd Wege Sie Anzustellen Vnd Zuerhalten. [Eisleben: Kaubisch], 1556.