Perneder, A., Hunger, W., & Hagen, J. M. (1721). Institutiones Testamentariae, Oder Vollständige Nachricht Von Testamenten und Codicillen, Worinnen nicht nur allein gantz umständlich und klärlich gezeiget wird, was es mit Testamenten und Codicilln vor eine Bewandnuß habe, sondern auch was bey derer Verfertigung zu beobachten, imgleichen wer Testamenter machen dörffe und könne oder nicht, deme noch beygefüget, allerhand Testaments-Formuln, wie solche nach dem heutigen Stylo Rechtens-gemäß, aufzusetzen. Jedermänniglich, bevorab denen Notariis, Procuratoribus, Ambts- und Gerichts- Schreibern, vornemlich aber allen Haus-Vättern, welche gerne wegen ihrer Verlassenschafft Richtigkeit machen möchten, und doch der Lateinischen Sprache unerfahren zum besten, aus dem Lateinischen in das Teutschs übersetzet. Franckfurth ; und Leipzig: Bey Johann Martin Hagen, Buchhändlern in Regenspurg.
Chicago Style CitationPerneder, Andreas, Wolfgang Hunger, and Johann Martin Hagen. Institutiones Testamentariae, Oder Vollständige Nachricht Von Testamenten Und Codicillen, Worinnen Nicht Nur Allein Gantz Umständlich Und Klärlich Gezeiget Wird, Was Es Mit Testamenten Und Codicilln Vor Eine Bewandnuß Habe, Sondern Auch Was Bey Derer Verfertigung Zu Beobachten, Imgleichen Wer Testamenter Machen Dörffe Und Könne Oder Nicht, Deme Noch Beygefüget, Allerhand Testaments-Formuln, Wie Solche Nach Dem Heutigen Stylo Rechtens-gemäß, Aufzusetzen. Jedermänniglich, Bevorab Denen Notariis, Procuratoribus, Ambts- Und Gerichts- Schreibern, Vornemlich Aber Allen Haus-Vättern, Welche Gerne Wegen Ihrer Verlassenschafft Richtigkeit Machen Möchten, Und Doch Der Lateinischen Sprache Unerfahren Zum Besten, Aus Dem Lateinischen in Das Teutschs übersetzet. Franckfurth ; und Leipzig: Bey Johann Martin Hagen, Buchhändlern in Regenspurg, 1721.
MLA CitationPerneder, Andreas, Wolfgang Hunger, and Johann Martin Hagen. Institutiones Testamentariae, Oder Vollständige Nachricht Von Testamenten Und Codicillen, Worinnen Nicht Nur Allein Gantz Umständlich Und Klärlich Gezeiget Wird, Was Es Mit Testamenten Und Codicilln Vor Eine Bewandnuß Habe, Sondern Auch Was Bey Derer Verfertigung Zu Beobachten, Imgleichen Wer Testamenter Machen Dörffe Und Könne Oder Nicht, Deme Noch Beygefüget, Allerhand Testaments-Formuln, Wie Solche Nach Dem Heutigen Stylo Rechtens-gemäß, Aufzusetzen. Jedermänniglich, Bevorab Denen Notariis, Procuratoribus, Ambts- Und Gerichts- Schreibern, Vornemlich Aber Allen Haus-Vättern, Welche Gerne Wegen Ihrer Verlassenschafft Richtigkeit Machen Möchten, Und Doch Der Lateinischen Sprache Unerfahren Zum Besten, Aus Dem Lateinischen in Das Teutschs übersetzet. Franckfurth ; und Leipzig: Bey Johann Martin Hagen, Buchhändlern in Regenspurg, 1721.