(1741). Gründliche Ausführung Und Klares Beweiß Derer dem Durchlauchtigsten Chur-Hauße Bayern Zustehenden Erbfolgs-Und sonstigen Rechts-Ansprüchen Auf die von Wiland Käyser Ferndinanden dem Ersten besessene, Durch den d. 20 Octob. 1740 erfolgten unverhofften Todsfall Gr. Käyserl. Majestät Carl des Sechsten Höchst-seel. Angedenckens erledigte Königreiche Ungarn und Böheim, Wie ingleichem Auf das Ertz-Herzogthum Oesterreich und allerseitig angehörige Fürstenthümer und Lande, Ausd denen älteren wahrhafften Geschichten und ächten Urkunde getreulich hergeleitet, Sonderheitlich aber Aus Käyser Ferdinandens der Ersten letzten Willens-Verordnungen Und denen Bey Gelegenheit der zwischen Herzog Albrechten dem Fünfften aus Bayern, und ermelten Käysers ältisten Ertz-Herzogl. Tochter Königin Anna verabredet-und vollzogenen Geyrath, errichteten und einstimmig verfasten Verzicht-Brieffen Statthafft und ohnumstößlich bewähret, Zusambt denen darasu sich ergebenden Wahrheits-mässigen Folgerungen: Daß weder die so benambste Pragmatische Sanction, noch die von der Durchlauchtigsten Groß-Herzogin von Toscana eigenmächtig vorgenommene Besitz-Ergreiffung erwehnter Königreichen und Landen zu Rechten bestehen könne, in überzeugend-und natürlicher Schluß-Ordnung ohnabneinlich zu Tage gelegt werden Mit Beylagen von Lit. A bis T. inclusive. Gedruckt zu München: [s.n.].
Chicago Style CitationGründliche Ausführung Und Klares Beweiß Derer Dem Durchlauchtigsten Chur-Hauße Bayern Zustehenden Erbfolgs-Und Sonstigen Rechts-Ansprüchen Auf Die Von Wiland Käyser Ferndinanden Dem Ersten Besessene, Durch Den D. 20 Octob. 1740 Erfolgten Unverhofften Todsfall Gr. Käyserl. Majestät Carl Des Sechsten Höchst-seel. Angedenckens Erledigte Königreiche Ungarn Und Böheim, Wie Ingleichem Auf Das Ertz-Herzogthum Oesterreich Und Allerseitig Angehörige Fürstenthümer Und Lande, Ausd Denen älteren Wahrhafften Geschichten Und ächten Urkunde Getreulich Hergeleitet, Sonderheitlich Aber Aus Käyser Ferdinandens Der Ersten Letzten Willens-Verordnungen Und Denen Bey Gelegenheit Der Zwischen Herzog Albrechten Dem Fünfften Aus Bayern, Und Ermelten Käysers ältisten Ertz-Herzogl. Tochter Königin Anna Verabredet-und Vollzogenen Geyrath, Errichteten Und Einstimmig Verfasten Verzicht-Brieffen Statthafft Und Ohnumstößlich Bewähret, Zusambt Denen Darasu Sich Ergebenden Wahrheits-mässigen Folgerungen: Daß Weder Die so Benambste Pragmatische Sanction, Noch Die Von Der Durchlauchtigsten Groß-Herzogin Von Toscana Eigenmächtig Vorgenommene Besitz-Ergreiffung Erwehnter Königreichen Und Landen Zu Rechten Bestehen Könne, in überzeugend-und Natürlicher Schluß-Ordnung Ohnabneinlich Zu Tage Gelegt Werden Mit Beylagen Von Lit. A Bis T. Inclusive. Gedruckt zu München: [s.n.], 1741.
MLA CitationGründliche Ausführung Und Klares Beweiß Derer Dem Durchlauchtigsten Chur-Hauße Bayern Zustehenden Erbfolgs-Und Sonstigen Rechts-Ansprüchen Auf Die Von Wiland Käyser Ferndinanden Dem Ersten Besessene, Durch Den D. 20 Octob. 1740 Erfolgten Unverhofften Todsfall Gr. Käyserl. Majestät Carl Des Sechsten Höchst-seel. Angedenckens Erledigte Königreiche Ungarn Und Böheim, Wie Ingleichem Auf Das Ertz-Herzogthum Oesterreich Und Allerseitig Angehörige Fürstenthümer Und Lande, Ausd Denen älteren Wahrhafften Geschichten Und ächten Urkunde Getreulich Hergeleitet, Sonderheitlich Aber Aus Käyser Ferdinandens Der Ersten Letzten Willens-Verordnungen Und Denen Bey Gelegenheit Der Zwischen Herzog Albrechten Dem Fünfften Aus Bayern, Und Ermelten Käysers ältisten Ertz-Herzogl. Tochter Königin Anna Verabredet-und Vollzogenen Geyrath, Errichteten Und Einstimmig Verfasten Verzicht-Brieffen Statthafft Und Ohnumstößlich Bewähret, Zusambt Denen Darasu Sich Ergebenden Wahrheits-mässigen Folgerungen: Daß Weder Die so Benambste Pragmatische Sanction, Noch Die Von Der Durchlauchtigsten Groß-Herzogin Von Toscana Eigenmächtig Vorgenommene Besitz-Ergreiffung Erwehnter Königreichen Und Landen Zu Rechten Bestehen Könne, in überzeugend-und Natürlicher Schluß-Ordnung Ohnabneinlich Zu Tage Gelegt Werden Mit Beylagen Von Lit. A Bis T. Inclusive. Gedruckt zu München: [s.n.], 1741.