(1742). Zweyter Richtiger Satz, Daß Kayser Ferdinandens des I. testamentliche Verordnungen, und mit dessen Ertz-Herzoglichen Frauen Töchtern auch deren allerseitigen Hochfürstlichen Herren Gemahlen errichtete Ehe-Verträge samt denen unter ausdrücklichem Vorbehalt ihrer Erb-Rechten ausgestellten Verzicht-Briefen, die alleinige wahre Norm und allgemeine Richtschnur an Handen geben, wornach die Erb-Folge in die von Ihme besessene Erb-Königreiche, Fürstenthümer und Lande zu entscheiden; Einfolglich Ihro Kayserlich-allerglorreichest regierende Majestät CARL der VII. und nicht Die Durchlauchtigste Frau Groß-Herzogin von Toscana Für den rechtmäßigen Erben und Nachfolgern darinnen zu achten und anzusehen seyen. Zur Bestättigung der gerechten Sache statthafft erwisen und Dem Grund-falschen Wahn eines neuerlichen aufgetretenen Vertheidigers derer vermeintlichen Groß-Herzoglichen Gerechtsamen durch eine aufrichtige Feder entgegen gestellt Im Jahr 1742. [S.l.: s.n.].
Chicago Style CitationZweyter Richtiger Satz, Daß Kayser Ferdinandens Des I. Testamentliche Verordnungen, Und Mit Dessen Ertz-Herzoglichen Frauen Töchtern Auch Deren Allerseitigen Hochfürstlichen Herren Gemahlen Errichtete Ehe-Verträge Samt Denen Unter Ausdrücklichem Vorbehalt Ihrer Erb-Rechten Ausgestellten Verzicht-Briefen, Die Alleinige Wahre Norm Und Allgemeine Richtschnur an Handen Geben, Wornach Die Erb-Folge in Die Von Ihme Besessene Erb-Königreiche, Fürstenthümer Und Lande Zu Entscheiden; Einfolglich Ihro Kayserlich-allerglorreichest Regierende Majestät CARL Der VII. Und Nicht Die Durchlauchtigste Frau Groß-Herzogin Von Toscana Für Den Rechtmäßigen Erben Und Nachfolgern Darinnen Zu Achten Und Anzusehen Seyen. Zur Bestättigung Der Gerechten Sache Statthafft Erwisen Und Dem Grund-falschen Wahn Eines Neuerlichen Aufgetretenen Vertheidigers Derer Vermeintlichen Groß-Herzoglichen Gerechtsamen Durch Eine Aufrichtige Feder Entgegen Gestellt Im Jahr 1742. [S.l.: s.n.], 1742.
MLA CitationZweyter Richtiger Satz, Daß Kayser Ferdinandens Des I. Testamentliche Verordnungen, Und Mit Dessen Ertz-Herzoglichen Frauen Töchtern Auch Deren Allerseitigen Hochfürstlichen Herren Gemahlen Errichtete Ehe-Verträge Samt Denen Unter Ausdrücklichem Vorbehalt Ihrer Erb-Rechten Ausgestellten Verzicht-Briefen, Die Alleinige Wahre Norm Und Allgemeine Richtschnur an Handen Geben, Wornach Die Erb-Folge in Die Von Ihme Besessene Erb-Königreiche, Fürstenthümer Und Lande Zu Entscheiden; Einfolglich Ihro Kayserlich-allerglorreichest Regierende Majestät CARL Der VII. Und Nicht Die Durchlauchtigste Frau Groß-Herzogin Von Toscana Für Den Rechtmäßigen Erben Und Nachfolgern Darinnen Zu Achten Und Anzusehen Seyen. Zur Bestättigung Der Gerechten Sache Statthafft Erwisen Und Dem Grund-falschen Wahn Eines Neuerlichen Aufgetretenen Vertheidigers Derer Vermeintlichen Groß-Herzoglichen Gerechtsamen Durch Eine Aufrichtige Feder Entgegen Gestellt Im Jahr 1742. [S.l.: s.n.], 1742.