Kannegießer, H. L. (1741). Acten-mäßige, und Rechtliche Gegen-Information Uber das ohnlängst in Vorschein gekommene sogenannte Rechts-gegründete Eigenthum Des Chur-Hauses Brandenburg, auf die Hertzogthümer, und Fürstenthümer Jägerndorff, Liegnitz, Brieg, Wohlau, Und zugehörige Herrschafften in Schlesien. [S.l.: s.n.].
Chicago Style CitationKannegießer, Hermann Lorenz. Acten-mäßige, Und Rechtliche Gegen-Information Uber Das Ohnlängst in Vorschein Gekommene Sogenannte Rechts-gegründete Eigenthum Des Chur-Hauses Brandenburg, Auf Die Hertzogthümer, Und Fürstenthümer Jägerndorff, Liegnitz, Brieg, Wohlau, Und Zugehörige Herrschafften in Schlesien. [S.l.: s.n.], 1741.
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