Offizin Widmanstetter. (1688). Neu auffgerichte Ordnung Der Adelichen Vormundschafft in Steyer, Nach welcher sich fürdershin alle vnd jede diser Stell von Gerhabschaffts, Curatel, oder sonsten in anderwegen, mit Legung ihrer Raitung Verpflichte zu verhalten, vnd ihre Rechnungen nach derselben einzurichten schuldig seyn sollen. Gedruckt zu Grätz: bey denen Widmannstetterischen Erben.
Chicago Style CitationOffizin Widmanstetter. Neu Auffgerichte Ordnung Der Adelichen Vormundschafft in Steyer, Nach Welcher Sich Fürdershin Alle Vnd Jede Diser Stell Von Gerhabschaffts, Curatel, Oder Sonsten in Anderwegen, Mit Legung Ihrer Raitung Verpflichte Zu Verhalten, Vnd Ihre Rechnungen Nach Derselben Einzurichten Schuldig Seyn Sollen. Gedruckt zu Grätz: bey denen Widmannstetterischen Erben, 1688.
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