Nerlich, G. G. (1676). PUBLICATION Der Gesindes-Ordnung, Wie solche Von denen Hoch- und Löbl. Herren Fürsten und Ständen im Hertzogthum Ober- und Nieder-Schlesien, hiebevor den 1. Martii An. 1652, den 20. Octobr. Anno 1653, und 16. Julii, An. 1654, als auch nechsthin wiederumb den 18. Septembr. dieses ablauffenden 1676sten Jahrs beschlossen, erfrischet, geschärffet, und vermehret worden, und im Lande bey denen Wirthschafften unnachbleiblich gehalten werden sol. Außgefertigt den 9. Novembr. An. 1676. Liegnitz: Druckts George Gerhard Nerlich.
Chicago Style CitationNerlich, Georg Gerhard. PUBLICATION Der Gesindes-Ordnung, Wie Solche Von Denen Hoch- Und Löbl. Herren Fürsten Und Ständen Im Hertzogthum Ober- Und Nieder-Schlesien, Hiebevor Den 1. Martii An. 1652, Den 20. Octobr. Anno 1653, Und 16. Julii, An. 1654, Als Auch Nechsthin Wiederumb Den 18. Septembr. Dieses Ablauffenden 1676sten Jahrs Beschlossen, Erfrischet, Geschärffet, Und Vermehret Worden, Und Im Lande Bey Denen Wirthschafften Unnachbleiblich Gehalten Werden Sol. Außgefertigt Den 9. Novembr. An. 1676. Liegnitz: Druckts George Gerhard Nerlich, 1676.
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