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Moser, J. J. (1767). Respectuose und gründliche Beantwortung des Königlich-Böhmischen Unterrichts von denen der Cron Böhmen über die von Zedtwiz zu Neydberg und Asch, auch deren Gericht Asch und darzu gehörige Ortschafften, unstrittig zustehenden Landesherrlichen Gerechtsamen; darinn nochmalen auf die überzeugendste Weise dargethan wird, daß die Cron Böhmen Sich nicht in dem Besiz der Landes-Hoheit über die von Zedtwiz und derselben Lehens-Gerichte Asch, wohl aber die von Zedtwiz und besagtes Gericht sich in altem und ruhigem Besiz der Reichs-Unmittelbarkeit, befinden. [Stuttgart: s.n.].

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Moser, Johann Jacob. Respectuose Und Gründliche Beantwortung Des Königlich-Böhmischen Unterrichts Von Denen Der Cron Böhmen über Die Von Zedtwiz Zu Neydberg Und Asch, Auch Deren Gericht Asch Und Darzu Gehörige Ortschafften, Unstrittig Zustehenden Landesherrlichen Gerechtsamen; Darinn Nochmalen Auf Die überzeugendste Weise Dargethan Wird, Daß Die Cron Böhmen Sich Nicht in Dem Besiz Der Landes-Hoheit über Die Von Zedtwiz Und Derselben Lehens-Gerichte Asch, Wohl Aber Die Von Zedtwiz Und Besagtes Gericht Sich in Altem Und Ruhigem Besiz Der Reichs-Unmittelbarkeit, Befinden. [Stuttgart: s.n.], 1767.

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Moser, Johann Jacob. Respectuose Und Gründliche Beantwortung Des Königlich-Böhmischen Unterrichts Von Denen Der Cron Böhmen über Die Von Zedtwiz Zu Neydberg Und Asch, Auch Deren Gericht Asch Und Darzu Gehörige Ortschafften, Unstrittig Zustehenden Landesherrlichen Gerechtsamen; Darinn Nochmalen Auf Die überzeugendste Weise Dargethan Wird, Daß Die Cron Böhmen Sich Nicht in Dem Besiz Der Landes-Hoheit über Die Von Zedtwiz Und Derselben Lehens-Gerichte Asch, Wohl Aber Die Von Zedtwiz Und Besagtes Gericht Sich in Altem Und Ruhigem Besiz Der Reichs-Unmittelbarkeit, Befinden. [Stuttgart: s.n.], 1767.

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