Wesenbeck, M., & Leyser, P. (1587). APOLOGIA Vnd Gründliche Wiederlegung der nachgelassenen Erben, weyland des hochgelärten vnd Ernvhesten Matthaej Wesenbecks, der Rechten Doctorn vnd Professorn zu Wittenbergk: Wieder Die von D. Polycarpo Leisern, für dieser zeit Pfarrern do[!]selbs, in druck gegebene, vnd folgendes zu Jhena mit etzlichen vormeinten glossen nachgedruckte Leichtpredigt, Darin D. Matthaeo Wesenbecken nach seinem seligen absterben zugemessen wirdt, Als solte er vor seinem Ende, von seiner einmahl erkanten vnd bekanten Lehr vnd Glauben abgetretten, denselbigen verlassen, vnd sich eines andern bereden lassen. Zu verantwortung vnd besterckung der Warheit vnd vnschuldt publiciret vnd in Druck vorfertiget, etc. [Zerbst?: s.n.
Chicago Style CitationWesenbeck, Matthäus, and Polykarp Leyser. APOLOGIA Vnd Gründliche Wiederlegung Der Nachgelassenen Erben, Weyland Des Hochgelärten Vnd Ernvhesten Matthaej Wesenbecks, Der Rechten Doctorn Vnd Professorn Zu Wittenbergk: Wieder Die Von D. Polycarpo Leisern, Für Dieser Zeit Pfarrern Do[!]selbs, in Druck Gegebene, Vnd Folgendes Zu Jhena Mit Etzlichen Vormeinten Glossen Nachgedruckte Leichtpredigt, Darin D. Matthaeo Wesenbecken Nach Seinem Seligen Absterben Zugemessen Wirdt, Als Solte Er Vor Seinem Ende, Von Seiner Einmahl Erkanten Vnd Bekanten Lehr Vnd Glauben Abgetretten, Denselbigen Verlassen, Vnd Sich Eines Andern Bereden Lassen. Zu Verantwortung Vnd Besterckung Der Warheit Vnd Vnschuldt Publiciret Vnd in Druck Vorfertiget, Etc. [Zerbst?: s.n, 1587.
MLA CitationWesenbeck, Matthäus, and Polykarp Leyser. APOLOGIA Vnd Gründliche Wiederlegung Der Nachgelassenen Erben, Weyland Des Hochgelärten Vnd Ernvhesten Matthaej Wesenbecks, Der Rechten Doctorn Vnd Professorn Zu Wittenbergk: Wieder Die Von D. Polycarpo Leisern, Für Dieser Zeit Pfarrern Do[!]selbs, in Druck Gegebene, Vnd Folgendes Zu Jhena Mit Etzlichen Vormeinten Glossen Nachgedruckte Leichtpredigt, Darin D. Matthaeo Wesenbecken Nach Seinem Seligen Absterben Zugemessen Wirdt, Als Solte Er Vor Seinem Ende, Von Seiner Einmahl Erkanten Vnd Bekanten Lehr Vnd Glauben Abgetretten, Denselbigen Verlassen, Vnd Sich Eines Andern Bereden Lassen. Zu Verantwortung Vnd Besterckung Der Warheit Vnd Vnschuldt Publiciret Vnd in Druck Vorfertiget, Etc. [Zerbst?: s.n, 1587.