Eybel, J. V. (1779). Des Herrn Joseph Valentin Eybel kaiserl. königl. Regierungsrath, des Kirchenrechts ordentl. öffentlichen Lehrers auf der hohen Schule zu Wien in Oesterreich, der sämmtlichen Rechte Doktors, und in strengen Prüfungen aus dem Kirchenrechte auch bei der theologischen Fakultät kais. kön. Examinators Einleitung in das katholische Kirchenrecht: Zweyter Theil, Von dem Unterscheide, der sich zwischen der geistlichen, und weltlichen Macht besindt; und von den Rechten, die den Landesfürsten in Rücksicht auf die Kirche zukommen. Aus dem lateinischen übersetzt. Frankfurt; und Leipzig: [s.n.].
Chicago Style CitationEybel, Joseph Valentin. Des Herrn Joseph Valentin Eybel Kaiserl. Königl. Regierungsrath, Des Kirchenrechts Ordentl. öffentlichen Lehrers Auf Der Hohen Schule Zu Wien in Oesterreich, Der Sämmtlichen Rechte Doktors, Und in Strengen Prüfungen Aus Dem Kirchenrechte Auch Bei Der Theologischen Fakultät Kais. Kön. Examinators Einleitung in Das Katholische Kirchenrecht: Zweyter Theil, Von Dem Unterscheide, Der Sich Zwischen Der Geistlichen, Und Weltlichen Macht Besindt; Und Von Den Rechten, Die Den Landesfürsten in Rücksicht Auf Die Kirche Zukommen. Aus Dem Lateinischen übersetzt. Frankfurt; und Leipzig: [s.n.], 1779.
MLA CitationEybel, Joseph Valentin. Des Herrn Joseph Valentin Eybel Kaiserl. Königl. Regierungsrath, Des Kirchenrechts Ordentl. öffentlichen Lehrers Auf Der Hohen Schule Zu Wien in Oesterreich, Der Sämmtlichen Rechte Doktors, Und in Strengen Prüfungen Aus Dem Kirchenrechte Auch Bei Der Theologischen Fakultät Kais. Kön. Examinators Einleitung in Das Katholische Kirchenrecht: Zweyter Theil, Von Dem Unterscheide, Der Sich Zwischen Der Geistlichen, Und Weltlichen Macht Besindt; Und Von Den Rechten, Die Den Landesfürsten in Rücksicht Auf Die Kirche Zukommen. Aus Dem Lateinischen übersetzt. Frankfurt; und Leipzig: [s.n.], 1779.