Mörlin, J., & Richtzenhan, D. (1561). Erklerung aus Gottes Wort, vnd kurtzer bericht, der Herrn Theologen, Welchen sie der Erbarn Sechsischen Stedten Gesandten, auff den Tag zu Lüneburgk, im Julio dieses 61. Jars gehalten, fürnemlich auff drey Artikel gethan haben: Was das Corpus doctrinae belanget, darbey man gedenckt zu bleiben. Von der Condemnation streittiger lehr, puncten vnd Secten. Von der Bepstlichen Iurisdiction, Vnd das er die vnsern zu seinem vermeinten Concilio, sich vnterstehet zuberuffen. Gedruckt zu Jhena: durch Donatum Richtzenhayn.
Chicago Style CitationMörlin, Joachim, and Donat Richtzenhan. Erklerung Aus Gottes Wort, Vnd Kurtzer Bericht, Der Herrn Theologen, Welchen Sie Der Erbarn Sechsischen Stedten Gesandten, Auff Den Tag Zu Lüneburgk, Im Julio Dieses 61. Jars Gehalten, Fürnemlich Auff Drey Artikel Gethan Haben: Was Das Corpus Doctrinae Belanget, Darbey Man Gedenckt Zu Bleiben. Von Der Condemnation Streittiger Lehr, Puncten Vnd Secten. Von Der Bepstlichen Iurisdiction, Vnd Das Er Die Vnsern Zu Seinem Vermeinten Concilio, Sich Vnterstehet Zuberuffen. Gedruckt zu Jhena: durch Donatum Richtzenhayn, 1561.
MLA CitationMörlin, Joachim, and Donat Richtzenhan. Erklerung Aus Gottes Wort, Vnd Kurtzer Bericht, Der Herrn Theologen, Welchen Sie Der Erbarn Sechsischen Stedten Gesandten, Auff Den Tag Zu Lüneburgk, Im Julio Dieses 61. Jars Gehalten, Fürnemlich Auff Drey Artikel Gethan Haben: Was Das Corpus Doctrinae Belanget, Darbey Man Gedenckt Zu Bleiben. Von Der Condemnation Streittiger Lehr, Puncten Vnd Secten. Von Der Bepstlichen Iurisdiction, Vnd Das Er Die Vnsern Zu Seinem Vermeinten Concilio, Sich Vnterstehet Zuberuffen. Gedruckt zu Jhena: durch Donatum Richtzenhayn, 1561.