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Sarpi, P. (1606). Ein notwendige Protestation Schrifft Bruder Pauli von Venedig, Münch des Ordens Servorum, An Die Hochwürdigste, Durchleuchtigste Cardinäl, Pinellum, Asculanum, Sanctae Ceciliae, Blanchetum, Arragonium, Bellarminum, Zappetam, de Bubalis, vnd Monopolitanum, Als general Inquisitores des H. Römischen Stuls. Darinnen er seine in Italianischer sprach außgegangene drey Tractat, wider Bapst Pauli V. Censur vnd Interdict, desgleichen des Cardinals Bellarmini Resolution, so er weiland des Hochgelerten Herrn Johann von Gersons Cantzlers zu Pariß noch gedruckter Schrifft entgegen gesetzt, behaubtet, auch vor Gott vnd der Christlichen Kirchen bezeugt, das darinn nichts straffwirdigs, so nicht besser zu erkleren, vnd mit vernünfftigen Argumenten vnd schlußreden köndte defendirt werden, zu befinden. Offentlich angeschlagen vnd Datirt, zu Venedig 25. November 1606 (Auß dem gedruckten zu Venedig Lateinischen Exemplar getreulich verteutscht.). [S.l.: s.n.].

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Sarpi, Paolo. Ein Notwendige Protestation Schrifft Bruder Pauli Von Venedig, Münch Des Ordens Servorum, An Die Hochwürdigste, Durchleuchtigste Cardinäl, Pinellum, Asculanum, Sanctae Ceciliae, Blanchetum, Arragonium, Bellarminum, Zappetam, De Bubalis, Vnd Monopolitanum, Als General Inquisitores Des H. Römischen Stuls. Darinnen Er Seine in Italianischer Sprach Außgegangene Drey Tractat, Wider Bapst Pauli V. Censur Vnd Interdict, Desgleichen Des Cardinals Bellarmini Resolution, so Er Weiland Des Hochgelerten Herrn Johann Von Gersons Cantzlers Zu Pariß Noch Gedruckter Schrifft Entgegen Gesetzt, Behaubtet, Auch Vor Gott Vnd Der Christlichen Kirchen Bezeugt, Das Darinn Nichts Straffwirdigs, so Nicht Besser Zu Erkleren, Vnd Mit Vernünfftigen Argumenten Vnd Schlußreden Köndte Defendirt Werden, Zu Befinden. Offentlich Angeschlagen Vnd Datirt, Zu Venedig 25. November 1606. Auß dem gedruckten zu Venedig Lateinischen Exemplar getreulich verteutscht. [S.l.: s.n.], 1606.

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Sarpi, Paolo. Ein Notwendige Protestation Schrifft Bruder Pauli Von Venedig, Münch Des Ordens Servorum, An Die Hochwürdigste, Durchleuchtigste Cardinäl, Pinellum, Asculanum, Sanctae Ceciliae, Blanchetum, Arragonium, Bellarminum, Zappetam, De Bubalis, Vnd Monopolitanum, Als General Inquisitores Des H. Römischen Stuls. Darinnen Er Seine in Italianischer Sprach Außgegangene Drey Tractat, Wider Bapst Pauli V. Censur Vnd Interdict, Desgleichen Des Cardinals Bellarmini Resolution, so Er Weiland Des Hochgelerten Herrn Johann Von Gersons Cantzlers Zu Pariß Noch Gedruckter Schrifft Entgegen Gesetzt, Behaubtet, Auch Vor Gott Vnd Der Christlichen Kirchen Bezeugt, Das Darinn Nichts Straffwirdigs, so Nicht Besser Zu Erkleren, Vnd Mit Vernünfftigen Argumenten Vnd Schlußreden Köndte Defendirt Werden, Zu Befinden. Offentlich Angeschlagen Vnd Datirt, Zu Venedig 25. November 1606. Auß dem gedruckten zu Venedig Lateinischen Exemplar getreulich verteutscht. [S.l.: s.n.], 1606.

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