Beck, J. J., & Lochner, J. G. (1733). TRACTATUS de Eo quod justum est circa Conjugalis debiti praestationem Von der Leistung der ehelichen Pflicht: Worinnen in specie von der bosshafft- und halsstarrigen Entziehung der ehelichen Pflicht, und der daraus entstehenden Ehescheidung, und noch andern besondern Würckungen, in Ansehung derer Heyrath- und anderer eingebrachten Gütter, Succession, Errungenschaft, Ehebruchs und fleischlicher Verbrechen, ingleichen von der Unvermögenheit zum ehelichen Werck, und der dieserhalben vorzunehmenden annulation der Ehe, wie auch von dem Judice competente, vor welchen solcherley Ehestrittigkeiten zu ractirn, und zu erötern, ausführlich gehandelt wird : Aus denen Göttlichen und allgemeinen Reichs-Rechten und der praxi Consistoriali zusammen getragen, anbey mit vielen darzu dienlichen praejudiciis, decisionibus und responsis überall bestärcker. Jedermänniglich, bevorab aber denen Obrigkeiten, Richtern und denenjenigen, welche in Consistoriis und Foro versirn, zum täglichen Gebrauch und Nutzen, mit einem hierzu dienlichen Register versehen, herausgegeben. Franckfurth ; und Leipzig: in Verlegung Johann Georg Lochners, Buchhändlers.
Chicago Style CitationBeck, Johann Jodocus, and Johann Georg Lochner. TRACTATUS De Eo Quod Justum Est Circa Conjugalis Debiti Praestationem Von Der Leistung Der Ehelichen Pflicht: Worinnen in Specie Von Der Bosshafft- Und Halsstarrigen Entziehung Der Ehelichen Pflicht, Und Der Daraus Entstehenden Ehescheidung, Und Noch Andern Besondern Würckungen, in Ansehung Derer Heyrath- Und Anderer Eingebrachten Gütter, Succession, Errungenschaft, Ehebruchs Und Fleischlicher Verbrechen, Ingleichen Von Der Unvermögenheit Zum Ehelichen Werck, Und Der Dieserhalben Vorzunehmenden Annulation Der Ehe, Wie Auch Von Dem Judice Competente, Vor Welchen Solcherley Ehestrittigkeiten Zu Ractirn, Und Zu Erötern, Ausführlich Gehandelt Wird : Aus Denen Göttlichen Und Allgemeinen Reichs-Rechten Und Der Praxi Consistoriali Zusammen Getragen, Anbey Mit Vielen Darzu Dienlichen Praejudiciis, Decisionibus Und Responsis überall Bestärcker. Jedermänniglich, Bevorab Aber Denen Obrigkeiten, Richtern Und Denenjenigen, Welche in Consistoriis Und Foro Versirn, Zum Täglichen Gebrauch Und Nutzen, Mit Einem Hierzu Dienlichen Register Versehen, Herausgegeben. Franckfurth ; und Leipzig: in Verlegung Johann Georg Lochners, Buchhändlers, 1733.
MLA CitationBeck, Johann Jodocus, and Johann Georg Lochner. TRACTATUS De Eo Quod Justum Est Circa Conjugalis Debiti Praestationem Von Der Leistung Der Ehelichen Pflicht: Worinnen in Specie Von Der Bosshafft- Und Halsstarrigen Entziehung Der Ehelichen Pflicht, Und Der Daraus Entstehenden Ehescheidung, Und Noch Andern Besondern Würckungen, in Ansehung Derer Heyrath- Und Anderer Eingebrachten Gütter, Succession, Errungenschaft, Ehebruchs Und Fleischlicher Verbrechen, Ingleichen Von Der Unvermögenheit Zum Ehelichen Werck, Und Der Dieserhalben Vorzunehmenden Annulation Der Ehe, Wie Auch Von Dem Judice Competente, Vor Welchen Solcherley Ehestrittigkeiten Zu Ractirn, Und Zu Erötern, Ausführlich Gehandelt Wird : Aus Denen Göttlichen Und Allgemeinen Reichs-Rechten Und Der Praxi Consistoriali Zusammen Getragen, Anbey Mit Vielen Darzu Dienlichen Praejudiciis, Decisionibus Und Responsis überall Bestärcker. Jedermänniglich, Bevorab Aber Denen Obrigkeiten, Richtern Und Denenjenigen, Welche in Consistoriis Und Foro Versirn, Zum Täglichen Gebrauch Und Nutzen, Mit Einem Hierzu Dienlichen Register Versehen, Herausgegeben. Franckfurth ; und Leipzig: in Verlegung Johann Georg Lochners, Buchhändlers, 1733.