Justi, J. H. G. v., & Breitkopf, B. C. (1755). Johann Heinrich Gottlobs von Justi, Königl. Groß-Britannisch. und Churfürstl. Braunschw. Lüneburgischen Berg-Raths, und Ober-Policey-Commissarii in Göttingen, Anweisung zu einer guten Deutschen Schreibart und allen in den Geschäften und Rechtssachen vorfallenden schriftlichen Ausarbeitungen, zu welchem Ende allenthalben wohlausgearbeitete Proben und Beyspiele beygefüget werden.
Chicago Style CitationJusti, Johann Heinrich Gottlob von, and Bernhard Christoph Breitkopf. Johann Heinrich Gottlobs Von Justi, Königl. Groß-Britannisch. Und Churfürstl. Braunschw. Lüneburgischen Berg-Raths, Und Ober-Policey-Commissarii in Göttingen, Anweisung Zu Einer Guten Deutschen Schreibart Und Allen in Den Geschäften Und Rechtssachen Vorfallenden Schriftlichen Ausarbeitungen, Zu Welchem Ende Allenthalben Wohlausgearbeitete Proben Und Beyspiele Beygefüget Werden. 1755.
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