Winckler, A. (1541). Abschiedt Vnd verordnung der Herrn Fürsten vnd Stend in Ober vnd Nider Slesie[n], belangend die hülff den Merhern vnd die bereitschafft im Land zu gegenwer dem Türcken, Geschehen vnd beschlossen in der Königlichen Stad Breßlaw am ix Septembris dieses. M. D. XLj.
Chicago Style CitationWinckler, Andreas. Abschiedt Vnd Verordnung Der Herrn Fürsten Vnd Stend in Ober Vnd Nider Slesie[n], Belangend Die Hülff Den Merhern Vnd Die Bereitschafft Im Land Zu Gegenwer Dem Türcken, Geschehen Vnd Beschlossen in Der Königlichen Stad Breßlaw Am Ix Septembris Dieses. M. D. XLj. 1541.
MLA CitationWinckler, Andreas. Abschiedt Vnd Verordnung Der Herrn Fürsten Vnd Stend in Ober Vnd Nider Slesie[n], Belangend Die Hülff Den Merhern Vnd Die Bereitschafft Im Land Zu Gegenwer Dem Türcken, Geschehen Vnd Beschlossen in Der Königlichen Stad Breßlaw Am Ix Septembris Dieses. M. D. XLj. 1541.