Rudolf II. Habsburský, ř. c., & Peterle, M. (1588). Römischer Kayserlicher auch zu Hungarn vnd Behem Königlicher Mayestat [et]c. vernewert Außschreiben Gebot vnd Verbot die Müntzen im Königreich Behem und desselben Incorporirten Landen betreffend wie es mit einnemen vnd außgebung derselben gehalten werden soll.
Chicago Style CitationRudolf II. Habsburský, římskoněmecký císař, and Michael Peterle. Römischer Kayserlicher Auch Zu Hungarn Vnd Behem Königlicher Mayestat [et]c. Vernewert Außschreiben Gebot Vnd Verbot Die Müntzen Im Königreich Behem Und Desselben Incorporirten Landen Betreffend Wie Es Mit Einnemen Vnd Außgebung Derselben Gehalten Werden Soll. 1588.
MLA CitationRudolf II. Habsburský, římskoněmecký císař, and Michael Peterle. Römischer Kayserlicher Auch Zu Hungarn Vnd Behem Königlicher Mayestat [et]c. Vernewert Außschreiben Gebot Vnd Verbot Die Müntzen Im Königreich Behem Und Desselben Incorporirten Landen Betreffend Wie Es Mit Einnemen Vnd Außgebung Derselben Gehalten Werden Soll. 1588.