Lose, W., Dürfeld, C., & Zöpfel, D. (1556). VOnn Erbschafften der Erb vnd Lehengüter, wie die nach Sechssischen Landt, Weichbildt, vnd Lehen, auch gemeinen Keiser rechten, ane Testament vnd ab intestato vorerbt, vnd vorfellet werden: Was doran kinder vnnd ander verwanten auch Weiber, Erster vnnd ander Ehe, zufordern befugt oder nicht, kurtzer vnd gründtlicher bericht, zusamen gezogen durch den Herrn Wolff Losen, Weilandt Bürgermeister von Freiberck, vnd jtzo inn druck geben.
Chicago Style CitationLose, Wolf, Christoph Dürfeld, and David Zöpfel. VOnn Erbschafften Der Erb Vnd Lehengüter, Wie Die Nach Sechssischen Landt, Weichbildt, Vnd Lehen, Auch Gemeinen Keiser Rechten, Ane Testament Vnd Ab Intestato Vorerbt, Vnd Vorfellet Werden: Was Doran Kinder Vnnd Ander Verwanten Auch Weiber, Erster Vnnd Ander Ehe, Zufordern Befugt Oder Nicht, Kurtzer Vnd Gründtlicher Bericht, Zusamen Gezogen Durch Den Herrn Wolff Losen, Weilandt Bürgermeister Von Freiberck, Vnd Jtzo Inn Druck Geben. 1556.
MLA CitationLose, Wolf, Christoph Dürfeld, and David Zöpfel. VOnn Erbschafften Der Erb Vnd Lehengüter, Wie Die Nach Sechssischen Landt, Weichbildt, Vnd Lehen, Auch Gemeinen Keiser Rechten, Ane Testament Vnd Ab Intestato Vorerbt, Vnd Vorfellet Werden: Was Doran Kinder Vnnd Ander Verwanten Auch Weiber, Erster Vnnd Ander Ehe, Zufordern Befugt Oder Nicht, Kurtzer Vnd Gründtlicher Bericht, Zusamen Gezogen Durch Den Herrn Wolff Losen, Weilandt Bürgermeister Von Freiberck, Vnd Jtzo Inn Druck Geben. 1556.