Hoevelen, C. v., & Drullmann, J. G. (1679). Candorins Vollkommener Teutsche Gesandte, Nach allen dessen genauesten Eigenschafften, WIe nemlich selbiger in dene vor, bey, und nach der ihme auffgebürdeten Verrichtung vorzufallen gewöhnlichen Begebenheiten gebührligst, zu sein selbst eigener Ehre, und unsterblichem Ruhm, sich zuverhalten Treu-meinend Vorgestellet.
Chicago Style CitationHoevelen, Conrad von, and Johann Georg Drullmann. Candorins Vollkommener Teutsche Gesandte, Nach Allen Dessen Genauesten Eigenschafften, WIe Nemlich Selbiger in Dene Vor, Bey, Und Nach Der Ihme Auffgebürdeten Verrichtung Vorzufallen Gewöhnlichen Begebenheiten Gebührligst, Zu Sein Selbst Eigener Ehre, Und Unsterblichem Ruhm, Sich Zuverhalten Treu-meinend Vorgestellet. 1679.
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