Ickstatt, J. A. v., & Rousset de Missy, J. (1741). Gründliche Ausführung Und Klarer Beweiß Derer dem Durchlauchtigsten Chur-Hauße Bayern Zustehenden Erbforlgs- Und sontigen Rechts-Ansprüchen Auf die von Weiland Käyser Ferdnanden dem Ersten besessene, Durch den d. 20. Octob. 1740. erfolgten unverhofften Todsfall Sr. Käyserl. Majestät Carl des Sechsten Höchst-seel. Angedenckens erledigte Königreiche Ungarn und Böheim, Wie ingleichem Auf das Ertz-Hertzogthum Oesterreich und allerseitig angehörige Fürstenthümer und Lande, Welche Aus denen älteren wahrhafften Geschichten und ächten Urkunden getreulich hergeleitet, Sonderheitlich aber Aus Käyser Ferdinandens des Ersten letzten Willens-Verordnungen Und denen Bey Gelegenheit der zwischen Herzog Albrechten dem Fünfften aus Bayern, und ermelten Käysers ältisten Ertz-Herzogl. Tochter Königin Anna verabredet- und vollzogenen Heyrath, errichteten und einstimmig verfasten Verzicht-Brieffen Statthafft und ohnumstößlich bewähret, Und Zasambt denen daraus sich ergebenden Wahrheits-mässigen Folgerungen: Daß weder die so benambste Pragmatische Sanction, noch die von der Durchlauchtigsten Groß-Herzogin von Toscana eigenmächtig vorgenommene Besitz-Ergreiffung erwehnter Königreichen und Landen zu Rechten bestehen könne, in überzeugend- und natürlicher Schluß-Ordnung ohnabneinlich zu Tage gelegt werden: Mit Beylagen von Lit. A. bis T. inclusive.
Chicago Style CitationIckstatt, Johann Adam von, and Jean Rousset de Missy. Gründliche Ausführung Und Klarer Beweiß Derer Dem Durchlauchtigsten Chur-Hauße Bayern Zustehenden Erbforlgs- Und Sontigen Rechts-Ansprüchen Auf Die Von Weiland Käyser Ferdnanden Dem Ersten Besessene, Durch Den D. 20. Octob. 1740. Erfolgten Unverhofften Todsfall Sr. Käyserl. Majestät Carl Des Sechsten Höchst-seel. Angedenckens Erledigte Königreiche Ungarn Und Böheim, Wie Ingleichem Auf Das Ertz-Hertzogthum Oesterreich Und Allerseitig Angehörige Fürstenthümer Und Lande, Welche Aus Denen älteren Wahrhafften Geschichten Und ächten Urkunden Getreulich Hergeleitet, Sonderheitlich Aber Aus Käyser Ferdinandens Des Ersten Letzten Willens-Verordnungen Und Denen Bey Gelegenheit Der Zwischen Herzog Albrechten Dem Fünfften Aus Bayern, Und Ermelten Käysers ältisten Ertz-Herzogl. Tochter Königin Anna Verabredet- Und Vollzogenen Heyrath, Errichteten Und Einstimmig Verfasten Verzicht-Brieffen Statthafft Und Ohnumstößlich Bewähret, Und Zasambt Denen Daraus Sich Ergebenden Wahrheits-mässigen Folgerungen: Daß Weder Die so Benambste Pragmatische Sanction, Noch Die Von Der Durchlauchtigsten Groß-Herzogin Von Toscana Eigenmächtig Vorgenommene Besitz-Ergreiffung Erwehnter Königreichen Und Landen Zu Rechten Bestehen Könne, in überzeugend- Und Natürlicher Schluß-Ordnung Ohnabneinlich Zu Tage Gelegt Werden: Mit Beylagen Von Lit. A. Bis T. Inclusive. 1741.
MLA CitationIckstatt, Johann Adam von, and Jean Rousset de Missy. Gründliche Ausführung Und Klarer Beweiß Derer Dem Durchlauchtigsten Chur-Hauße Bayern Zustehenden Erbforlgs- Und Sontigen Rechts-Ansprüchen Auf Die Von Weiland Käyser Ferdnanden Dem Ersten Besessene, Durch Den D. 20. Octob. 1740. Erfolgten Unverhofften Todsfall Sr. Käyserl. Majestät Carl Des Sechsten Höchst-seel. Angedenckens Erledigte Königreiche Ungarn Und Böheim, Wie Ingleichem Auf Das Ertz-Hertzogthum Oesterreich Und Allerseitig Angehörige Fürstenthümer Und Lande, Welche Aus Denen älteren Wahrhafften Geschichten Und ächten Urkunden Getreulich Hergeleitet, Sonderheitlich Aber Aus Käyser Ferdinandens Des Ersten Letzten Willens-Verordnungen Und Denen Bey Gelegenheit Der Zwischen Herzog Albrechten Dem Fünfften Aus Bayern, Und Ermelten Käysers ältisten Ertz-Herzogl. Tochter Königin Anna Verabredet- Und Vollzogenen Heyrath, Errichteten Und Einstimmig Verfasten Verzicht-Brieffen Statthafft Und Ohnumstößlich Bewähret, Und Zasambt Denen Daraus Sich Ergebenden Wahrheits-mässigen Folgerungen: Daß Weder Die so Benambste Pragmatische Sanction, Noch Die Von Der Durchlauchtigsten Groß-Herzogin Von Toscana Eigenmächtig Vorgenommene Besitz-Ergreiffung Erwehnter Königreichen Und Landen Zu Rechten Bestehen Könne, in überzeugend- Und Natürlicher Schluß-Ordnung Ohnabneinlich Zu Tage Gelegt Werden: Mit Beylagen Von Lit. A. Bis T. Inclusive. 1741.