Hartmann, F. C. (1779). Gründliche Abfertigung der grundlosen Belehrung des ohnbefangenen Publici von dem Verhältnuß des ReichsRitterOrts Rhön und Werra gegen das Buchische Quartier und der neuerlich aufgestellten seltsamen Meinung, ob seye letzteres dem erstern subordiniret.
Chicago Style CitationHartmann, Friedemann Christoph. Gründliche Abfertigung Der Grundlosen Belehrung Des Ohnbefangenen Publici Von Dem Verhältnuß Des ReichsRitterOrts Rhön Und Werra Gegen Das Buchische Quartier Und Der Neuerlich Aufgestellten Seltsamen Meinung, Ob Seye Letzteres Dem Erstern Subordiniret. 1779.
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