(1746). Kurtze, Doch gründliche und Acten-mässige Ausführung, Daß die Der Cron Böheim zu Lehen gehende Herrschaft Pleystein Mit Absterben Weyland Ihro Durchleucht des letzt Seeligst verschiedenen Chur-Fürstens CAROLI PHILIPPI von der Pfaltz Der Cron Böheim würcklich eröffnet worden, Und des jetzigen Chur-Fürstens von der Pfaltz Durchleucht daran nicht die mindeste Anforderung zustehe; Mithin Ihro Majestät Die jetzt Regierende Kayserin, Als Königin zu Böheim Besagte Herrschaft jenem, welcher darauf die Expectanz und Eventual-Investitur allschon gehabt, zu verleyhen, und denselben in würcklichen Genuß zu setzen, wohl befuget und bereichtet gewesen.
Chicago Style CitationKurtze, Doch Gründliche Und Acten-mässige Ausführung, Daß Die Der Cron Böheim Zu Lehen Gehende Herrschaft Pleystein Mit Absterben Weyland Ihro Durchleucht Des Letzt Seeligst Verschiedenen Chur-Fürstens CAROLI PHILIPPI Von Der Pfaltz Der Cron Böheim Würcklich Eröffnet Worden, Und Des Jetzigen Chur-Fürstens Von Der Pfaltz Durchleucht Daran Nicht Die Mindeste Anforderung Zustehe; Mithin Ihro Majestät Die Jetzt Regierende Kayserin, Als Königin Zu Böheim Besagte Herrschaft Jenem, Welcher Darauf Die Expectanz Und Eventual-Investitur Allschon Gehabt, Zu Verleyhen, Und Denselben in Würcklichen Genuß Zu Setzen, Wohl Befuget Und Bereichtet Gewesen. 1746.
MLA CitationKurtze, Doch Gründliche Und Acten-mässige Ausführung, Daß Die Der Cron Böheim Zu Lehen Gehende Herrschaft Pleystein Mit Absterben Weyland Ihro Durchleucht Des Letzt Seeligst Verschiedenen Chur-Fürstens CAROLI PHILIPPI Von Der Pfaltz Der Cron Böheim Würcklich Eröffnet Worden, Und Des Jetzigen Chur-Fürstens Von Der Pfaltz Durchleucht Daran Nicht Die Mindeste Anforderung Zustehe; Mithin Ihro Majestät Die Jetzt Regierende Kayserin, Als Königin Zu Böheim Besagte Herrschaft Jenem, Welcher Darauf Die Expectanz Und Eventual-Investitur Allschon Gehabt, Zu Verleyhen, Und Denselben in Würcklichen Genuß Zu Setzen, Wohl Befuget Und Bereichtet Gewesen. 1746.