(1774). Abgedrungene Gegenanmerkungen mittelst welcher denen ab Seiten der Fürstlich-Hessen-Hanauischen Regierung über die von dem Rath der Reichs-Stadt Franckfurt offentlich bekannt gemachte kurze Actenmäsige Vorstellung die Jagens-Gerichtigkeit in dem Riederhöfer District betreffend durch den Druck zum Vorschein gekommenen Gefährds- und Erdichtungsvollen Anmerkungen gebührend und mit Bestand der Wahrheit begegnet, das ersagter Fürstl. Regierung in dieser Sache zu Schulden kommende vieljährige höchst unverantwortliche Rechts- und Gesetz-widrige Betragen, wie auch der von denen aus dem Fürstlich Hessen-Hanauischen Dorf Fechenheim zusammen gestürmten Bauern und Ihrem Anführer am 4ten Octobr. 1773. verübte Landfriedens-brüchige höchst-sträfliche An- und Ueberfall näher beleuchtet, und ohnwidersprechlich dargethan wird, daß Stadt Frankfurtischer Seits hierbey nichts anders geschehen, als wozu man durch Höchst-Richterlich gerechteste Erkenntnüsse bestens befugt und berechtiget gewesen: Nebst einem, das unterm 12ten Febr. a.c. bey Einer Hochlöblichen Oberrheinischen Crayß-Versammlung ergangene Conclusum betreffenden Anhang. Mit Beylagen sub Num. 33. bis 41. inclus.
Chicago Style CitationAbgedrungene Gegenanmerkungen Mittelst Welcher Denen Ab Seiten Der Fürstlich-Hessen-Hanauischen Regierung über Die Von Dem Rath Der Reichs-Stadt Franckfurt Offentlich Bekannt Gemachte Kurze Actenmäsige Vorstellung Die Jagens-Gerichtigkeit in Dem Riederhöfer District Betreffend Durch Den Druck Zum Vorschein Gekommenen Gefährds- Und Erdichtungsvollen Anmerkungen Gebührend Und Mit Bestand Der Wahrheit Begegnet, Das Ersagter Fürstl. Regierung in Dieser Sache Zu Schulden Kommende Vieljährige Höchst Unverantwortliche Rechts- Und Gesetz-widrige Betragen, Wie Auch Der Von Denen Aus Dem Fürstlich Hessen-Hanauischen Dorf Fechenheim Zusammen Gestürmten Bauern Und Ihrem Anführer Am 4ten Octobr. 1773. Verübte Landfriedens-brüchige Höchst-sträfliche An- Und Ueberfall Näher Beleuchtet, Und Ohnwidersprechlich Dargethan Wird, Daß Stadt Frankfurtischer Seits Hierbey Nichts Anders Geschehen, Als Wozu Man Durch Höchst-Richterlich Gerechteste Erkenntnüsse Bestens Befugt Und Berechtiget Gewesen: Nebst Einem, Das Unterm 12ten Febr. A.c. Bey Einer Hochlöblichen Oberrheinischen Crayß-Versammlung Ergangene Conclusum Betreffenden Anhang. Mit Beylagen Sub Num. 33. Bis 41. Inclus. 1774.
MLA CitationAbgedrungene Gegenanmerkungen Mittelst Welcher Denen Ab Seiten Der Fürstlich-Hessen-Hanauischen Regierung über Die Von Dem Rath Der Reichs-Stadt Franckfurt Offentlich Bekannt Gemachte Kurze Actenmäsige Vorstellung Die Jagens-Gerichtigkeit in Dem Riederhöfer District Betreffend Durch Den Druck Zum Vorschein Gekommenen Gefährds- Und Erdichtungsvollen Anmerkungen Gebührend Und Mit Bestand Der Wahrheit Begegnet, Das Ersagter Fürstl. Regierung in Dieser Sache Zu Schulden Kommende Vieljährige Höchst Unverantwortliche Rechts- Und Gesetz-widrige Betragen, Wie Auch Der Von Denen Aus Dem Fürstlich Hessen-Hanauischen Dorf Fechenheim Zusammen Gestürmten Bauern Und Ihrem Anführer Am 4ten Octobr. 1773. Verübte Landfriedens-brüchige Höchst-sträfliche An- Und Ueberfall Näher Beleuchtet, Und Ohnwidersprechlich Dargethan Wird, Daß Stadt Frankfurtischer Seits Hierbey Nichts Anders Geschehen, Als Wozu Man Durch Höchst-Richterlich Gerechteste Erkenntnüsse Bestens Befugt Und Berechtiget Gewesen: Nebst Einem, Das Unterm 12ten Febr. A.c. Bey Einer Hochlöblichen Oberrheinischen Crayß-Versammlung Ergangene Conclusum Betreffenden Anhang. Mit Beylagen Sub Num. 33. Bis 41. Inclus. 1774.