Moser, J. J., & Vollrath, B. E. (1743). Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Achter Theil, Darinnen von derer Reichs-Vicarien Rechten so wohl überhaupt, als auch in Ansehung ihrer Personen, ferner in Staats-Gnaden-Justitz-Cameral-Kriegs/- und Policey-Sachen, von endigung des Reichs-Bicariats und Bestättigung dessen Handlungen, so dann von der Reichs-Vicarien Gerechtsamen bey erstztem kayserlichem Thron, von den Pabsts angemaßtem Reichs-Vicariat, fein und feiner Nunciorum persönlichen und anderen Rechten in Religiös- Kirchen- Gewissens- Staats -Gnaden-Justitz-und Cameral-Sachen in Ansehung des Kaysers und Teutschlands, ingleichem von denen Verträgen zwischen der Teutschen Nation und dem Päbstlichen Stuhl, auch jener Beschwerden über disen, endlich von denen Reich-Ständen überhaupt, deren Eintheilungen und dem Grund der Reichs-Standschafft gehandelt wird. Nebst einem Register über den Sibenden und achten Theil.
Chicago Style CitationMoser, Johann Jacob, and Bernhard Ehrenfrid Vollrath. Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Achter Theil, Darinnen Von Derer Reichs-Vicarien Rechten so Wohl überhaupt, Als Auch in Ansehung Ihrer Personen, Ferner in Staats-Gnaden-Justitz-Cameral-Kriegs/- Und Policey-Sachen, Von Endigung Des Reichs-Bicariats Und Bestättigung Dessen Handlungen, so Dann Von Der Reichs-Vicarien Gerechtsamen Bey Erstztem Kayserlichem Thron, Von Den Pabsts Angemaßtem Reichs-Vicariat, Fein Und Feiner Nunciorum Persönlichen Und Anderen Rechten in Religiös- Kirchen- Gewissens- Staats -Gnaden-Justitz-und Cameral-Sachen in Ansehung Des Kaysers Und Teutschlands, Ingleichem Von Denen Verträgen Zwischen Der Teutschen Nation Und Dem Päbstlichen Stuhl, Auch Jener Beschwerden über Disen, Endlich Von Denen Reich-Ständen überhaupt, Deren Eintheilungen Und Dem Grund Der Reichs-Standschafft Gehandelt Wird. Nebst Einem Register über Den Sibenden Und Achten Theil. 1743.
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