(1775). Vertheidigtes Kayserliche Eigenthum und gegründetes Vorrecht des altbelehnten Vasallen vor jedem neuern Besitzer in Ansehung derer im Stadt Frankfurtischen Gebiet befindlichen Reichs-Lehen, Besonders dererjenigen, welche denen Reichsadlichen Familien von Sachsenhausen, Cleen und Frankenstein von ihre Kayser und Reich geleistete Dienste gegeben, zum Theil aber bon der Kayserlichen freyen Reichstadt Frankfurt am Mayn entzogen worden und dato besessen werden: Samt einer vollständigen ex Actis gezogenen ächten Darstellung der eigentlichen Lage und Beschaffenheit des bey einem Höchstpreislich-Kayserlichen Reichs-Hofrath in Sachen derer Freyherren von Frankenstein entgegen die freye Reichstadt Frankfurt entschiedenen- nun auf der Execution beruhenden Processes. Mit Urkunden und Beylagen von Lit. A. bis Ttt.
Chicago Style CitationVertheidigtes Kayserliche Eigenthum Und Gegründetes Vorrecht Des Altbelehnten Vasallen Vor Jedem Neuern Besitzer in Ansehung Derer Im Stadt Frankfurtischen Gebiet Befindlichen Reichs-Lehen, Besonders Dererjenigen, Welche Denen Reichsadlichen Familien Von Sachsenhausen, Cleen Und Frankenstein Von Ihre Kayser Und Reich Geleistete Dienste Gegeben, Zum Theil Aber Bon Der Kayserlichen Freyen Reichstadt Frankfurt Am Mayn Entzogen Worden Und Dato Besessen Werden: Samt Einer Vollständigen Ex Actis Gezogenen ächten Darstellung Der Eigentlichen Lage Und Beschaffenheit Des Bey Einem Höchstpreislich-Kayserlichen Reichs-Hofrath in Sachen Derer Freyherren Von Frankenstein Entgegen Die Freye Reichstadt Frankfurt Entschiedenen- Nun Auf Der Execution Beruhenden Processes. Mit Urkunden Und Beylagen Von Lit. A. Bis Ttt. 1775.
MLA CitationVertheidigtes Kayserliche Eigenthum Und Gegründetes Vorrecht Des Altbelehnten Vasallen Vor Jedem Neuern Besitzer in Ansehung Derer Im Stadt Frankfurtischen Gebiet Befindlichen Reichs-Lehen, Besonders Dererjenigen, Welche Denen Reichsadlichen Familien Von Sachsenhausen, Cleen Und Frankenstein Von Ihre Kayser Und Reich Geleistete Dienste Gegeben, Zum Theil Aber Bon Der Kayserlichen Freyen Reichstadt Frankfurt Am Mayn Entzogen Worden Und Dato Besessen Werden: Samt Einer Vollständigen Ex Actis Gezogenen ächten Darstellung Der Eigentlichen Lage Und Beschaffenheit Des Bey Einem Höchstpreislich-Kayserlichen Reichs-Hofrath in Sachen Derer Freyherren Von Frankenstein Entgegen Die Freye Reichstadt Frankfurt Entschiedenen- Nun Auf Der Execution Beruhenden Processes. Mit Urkunden Und Beylagen Von Lit. A. Bis Ttt. 1775.