Moser, J. J., & Vollrath, B. E. (1744). Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Zwölffter Theil, Darinnen von derer Catholischen geistlichen Reichs-Stände Pallio, Annaten, Regierungs-Antritt und verschidenen personal-Sachen, Rechten in Ansehung des Kaysers, des Reichs, ihrer Mit-Stände, Capitul, Lande und Unterthanen, Coadjutoribus, Abdanckung, Absetzung, Absterben, Testamenten und Erbschafft, von dem Sede impedita vacante, von dem geistlichen Vorbehalt und der Advocatie, oder Schutz- und Schirms- auch Kasten- Vogten- Gerechtigkeit über geistliche Reichs-Stände, so dann von denen weltlichenReichs-Ständen, der Gelangung zu ihrer Würde, besonders der Geblüts-Erb-Folge und der Successions-Ordnung, auch Primogenitur-Recht, in specie in denen Häufern Oesterreich, Bayern, Sachsen und Brandenburg, gehandelt wird.Nebst einem Register über den Eilfften und Zwölfften Theil.
Chicago Style CitationMoser, Johann Jacob, and Bernhard Ehrenfrid Vollrath. Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Zwölffter Theil, Darinnen Von Derer Catholischen Geistlichen Reichs-Stände Pallio, Annaten, Regierungs-Antritt Und Verschidenen Personal-Sachen, Rechten in Ansehung Des Kaysers, Des Reichs, Ihrer Mit-Stände, Capitul, Lande Und Unterthanen, Coadjutoribus, Abdanckung, Absetzung, Absterben, Testamenten Und Erbschafft, Von Dem Sede Impedita Vacante, Von Dem Geistlichen Vorbehalt Und Der Advocatie, Oder Schutz- Und Schirms- Auch Kasten- Vogten- Gerechtigkeit über Geistliche Reichs-Stände, so Dann Von Denen WeltlichenReichs-Ständen, Der Gelangung Zu Ihrer Würde, Besonders Der Geblüts-Erb-Folge Und Der Successions-Ordnung, Auch Primogenitur-Recht, in Specie in Denen Häufern Oesterreich, Bayern, Sachsen Und Brandenburg, Gehandelt Wird.Nebst Einem Register über Den Eilfften Und Zwölfften Theil. 1744.
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