APA Citation

Moser, J. J., & Vollrath, B. E. (1744). Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Fünfzehender Theil, Darinnen der Rest der Materie von denen Theilungen vorgetragen und dann ferner von dem Herkommen in denen Häusern derer weltlichen Reichs-Stände in Ansehung der gemeinschafftlichen Regierung, wie auch derer in Gemeinschafft behaltenden einzelnen Stücke, nicht weniger der Collateral-Succession und endlich des Verzichtes derer Töchtern gehandelt wird.

Chicago Style Citation

Moser, Johann Jacob, and Bernhard Ehrenfrid Vollrath. Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Fünfzehender Theil, Darinnen Der Rest Der Materie Von Denen Theilungen Vorgetragen Und Dann Ferner Von Dem Herkommen in Denen Häusern Derer Weltlichen Reichs-Stände in Ansehung Der Gemeinschafftlichen Regierung, Wie Auch Derer in Gemeinschafft Behaltenden Einzelnen Stücke, Nicht Weniger Der Collateral-Succession Und Endlich Des Verzichtes Derer Töchtern Gehandelt Wird. 1744.

MLA Citation

Moser, Johann Jacob, and Bernhard Ehrenfrid Vollrath. Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Fünfzehender Theil, Darinnen Der Rest Der Materie Von Denen Theilungen Vorgetragen Und Dann Ferner Von Dem Herkommen in Denen Häusern Derer Weltlichen Reichs-Stände in Ansehung Der Gemeinschafftlichen Regierung, Wie Auch Derer in Gemeinschafft Behaltenden Einzelnen Stücke, Nicht Weniger Der Collateral-Succession Und Endlich Des Verzichtes Derer Töchtern Gehandelt Wird. 1744.

Warning: These citations may not always be 100% accurate.