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Moser, J. J., & Vollrath, B. E. (1744). Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Sechzehender Theil, Darinn der Rest der Materie von denen Verzichten derer Töchtern fürkommt und darauf von dem Herkommen in denen Häusern derer weltlichen Reichs-Stände in Ansehung derer bey der Erb-Folge concurrirenden Agnaten und Töchtern, derer Töchtern Erb-Folge nach erloschenem Manns-Stamm, und der vermischten Erb-Folge, theils krafft Geblüts, theils krafft Verträge oder Testamenten, gehandelt wird. Nebst einem Register über den Fünfzehenden und Sechzehenden Theil.

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Moser, Johann Jacob, and Bernhard Ehrenfrid Vollrath. Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Sechzehender Theil, Darinn Der Rest Der Materie Von Denen Verzichten Derer Töchtern Fürkommt Und Darauf Von Dem Herkommen in Denen Häusern Derer Weltlichen Reichs-Stände in Ansehung Derer Bey Der Erb-Folge Concurrirenden Agnaten Und Töchtern, Derer Töchtern Erb-Folge Nach Erloschenem Manns-Stamm, Und Der Vermischten Erb-Folge, Theils Krafft Geblüts, Theils Krafft Verträge Oder Testamenten, Gehandelt Wird. Nebst Einem Register über Den Fünfzehenden Und Sechzehenden Theil. 1744.

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Moser, Johann Jacob, and Bernhard Ehrenfrid Vollrath. Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Sechzehender Theil, Darinn Der Rest Der Materie Von Denen Verzichten Derer Töchtern Fürkommt Und Darauf Von Dem Herkommen in Denen Häusern Derer Weltlichen Reichs-Stände in Ansehung Derer Bey Der Erb-Folge Concurrirenden Agnaten Und Töchtern, Derer Töchtern Erb-Folge Nach Erloschenem Manns-Stamm, Und Der Vermischten Erb-Folge, Theils Krafft Geblüts, Theils Krafft Verträge Oder Testamenten, Gehandelt Wird. Nebst Einem Register über Den Fünfzehenden Und Sechzehenden Theil. 1744.

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