Moser, J. J., & Vollrath, B. E. (1745). Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Neunzehender Theil, Darinn von dem Herkommen in denen Häusern derer weltlichen Reichs-Stände in Ansehung ihrer Vermählung Standes- oder Unstandes- mäßigkeit, derer Ehe-Pacten, des Ehe-Verlöbnisses, des Beylagers und was damit verbunden ist, so dann des Heurath Gurs in denen Chur-Fürstlichen und daraus entsprungenen Fürstlichen Häufern, gehandelt wird.
Chicago Style CitationMoser, Johann Jacob, and Bernhard Ehrenfrid Vollrath. Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Neunzehender Theil, Darinn Von Dem Herkommen in Denen Häusern Derer Weltlichen Reichs-Stände in Ansehung Ihrer Vermählung Standes- Oder Unstandes- Mäßigkeit, Derer Ehe-Pacten, Des Ehe-Verlöbnisses, Des Beylagers Und Was Damit Verbunden Ist, so Dann Des Heurath Gurs in Denen Chur-Fürstlichen Und Daraus Entsprungenen Fürstlichen Häufern, Gehandelt Wird. 1745.
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