Moser, J. J., & Vollrath, B. E. (1745). Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Zwanzigster Theil, Darinnen von dem Herkommen in denen Häusern derer meisten weltlichen Fürsten, auch Grafen und Herrn in Ansehung des Heurath-Guts, der Ausfertigung, der Paraphernal-Güter, der Wiederlage des Heurath-Guts, der Morgengabe, derer Gemahlinnin währenden Ehestandes, so dann derer Ehe-Strittigkeiten, Ehe-Verbrechen und Ehe-Scheidungen gehandelt wird. Nebst einem Register über den Neunzehenden und Zwanzigsten Theil.
Chicago Style CitationMoser, Johann Jacob, and Bernhard Ehrenfrid Vollrath. Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Zwanzigster Theil, Darinnen Von Dem Herkommen in Denen Häusern Derer Meisten Weltlichen Fürsten, Auch Grafen Und Herrn in Ansehung Des Heurath-Guts, Der Ausfertigung, Der Paraphernal-Güter, Der Wiederlage Des Heurath-Guts, Der Morgengabe, Derer Gemahlinnin Währenden Ehestandes, so Dann Derer Ehe-Strittigkeiten, Ehe-Verbrechen Und Ehe-Scheidungen Gehandelt Wird. Nebst Einem Register über Den Neunzehenden Und Zwanzigsten Theil. 1745.
MLA CitationMoser, Johann Jacob, and Bernhard Ehrenfrid Vollrath. Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Zwanzigster Theil, Darinnen Von Dem Herkommen in Denen Häusern Derer Meisten Weltlichen Fürsten, Auch Grafen Und Herrn in Ansehung Des Heurath-Guts, Der Ausfertigung, Der Paraphernal-Güter, Der Wiederlage Des Heurath-Guts, Der Morgengabe, Derer Gemahlinnin Währenden Ehestandes, so Dann Derer Ehe-Strittigkeiten, Ehe-Verbrechen Und Ehe-Scheidungen Gehandelt Wird. Nebst Einem Register über Den Neunzehenden Und Zwanzigsten Theil. 1745.