Moser, J. J., & Vollrath, B. E. (1746). Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Zwey und zwanzigster Theil, Darinnen der Rest der Materie von denen Wittwen, so dann das herkommen in denen Häusern derer westlichen Reichs-Stände in Ansehung ihrer Kinder überhaupt, und derer Töchtern ins besondere, wie auch derer aus ungleicher Ehe erzeugten, legitimirten, natürlichen und angenommenen Kinder, der Edigung der väterlichen Gewalt über die Kinder, des Haupts vom Hause, des Familien-Geniorats und der Geschlechts-Täge abgehandelt wird. Nebst einem Register über den ein- und zwey- und zwanzigsten Theil.
Chicago Style CitationMoser, Johann Jacob, and Bernhard Ehrenfrid Vollrath. Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Zwey Und Zwanzigster Theil, Darinnen Der Rest Der Materie Von Denen Wittwen, so Dann Das Herkommen in Denen Häusern Derer Westlichen Reichs-Stände in Ansehung Ihrer Kinder überhaupt, Und Derer Töchtern Ins Besondere, Wie Auch Derer Aus Ungleicher Ehe Erzeugten, Legitimirten, Natürlichen Und Angenommenen Kinder, Der Edigung Der Väterlichen Gewalt über Die Kinder, Des Haupts Vom Hause, Des Familien-Geniorats Und Der Geschlechts-Täge Abgehandelt Wird. Nebst Einem Register über Den Ein- Und Zwey- Und Zwanzigsten Theil. 1746.
MLA CitationMoser, Johann Jacob, and Bernhard Ehrenfrid Vollrath. Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Zwey Und Zwanzigster Theil, Darinnen Der Rest Der Materie Von Denen Wittwen, so Dann Das Herkommen in Denen Häusern Derer Westlichen Reichs-Stände in Ansehung Ihrer Kinder überhaupt, Und Derer Töchtern Ins Besondere, Wie Auch Derer Aus Ungleicher Ehe Erzeugten, Legitimirten, Natürlichen Und Angenommenen Kinder, Der Edigung Der Väterlichen Gewalt über Die Kinder, Des Haupts Vom Hause, Des Familien-Geniorats Und Der Geschlechts-Täge Abgehandelt Wird. Nebst Einem Register über Den Ein- Und Zwey- Und Zwanzigsten Theil. 1746.