Moser, J. J., & Vollrath, B. E. (1746). Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Drey und zwanzigster Theil, Darinnen von dem herkommen in denen Häusern derer weltlichen Reichs-Stände in Ansehung derer Familien- und Haus-Verträgen, derer Familien Streitigkeiten ud Austräge,des Rangs unter denen Glidern der Familie, so dann noch mancherley anderer Familien-Sachen,weiter in Ansehung eines Regierungs-Nachfolgers Verbindung an seiner Vorfahren Handlungen und endlich ihrer Schulden, besonders deren, so nicht auf dem Lande hafften, gehandelt wird.
Chicago Style CitationMoser, Johann Jacob, and Bernhard Ehrenfrid Vollrath. Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Drey Und Zwanzigster Theil, Darinnen Von Dem Herkommen in Denen Häusern Derer Weltlichen Reichs-Stände in Ansehung Derer Familien- Und Haus-Verträgen, Derer Familien Streitigkeiten Ud Austräge,des Rangs Unter Denen Glidern Der Familie, so Dann Noch Mancherley Anderer Familien-Sachen,weiter in Ansehung Eines Regierungs-Nachfolgers Verbindung an Seiner Vorfahren Handlungen Und Endlich Ihrer Schulden, Besonders Deren, so Nicht Auf Dem Lande Hafften, Gehandelt Wird. 1746.
MLA CitationMoser, Johann Jacob, and Bernhard Ehrenfrid Vollrath. Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Drey Und Zwanzigster Theil, Darinnen Von Dem Herkommen in Denen Häusern Derer Weltlichen Reichs-Stände in Ansehung Derer Familien- Und Haus-Verträgen, Derer Familien Streitigkeiten Ud Austräge,des Rangs Unter Denen Glidern Der Familie, so Dann Noch Mancherley Anderer Familien-Sachen,weiter in Ansehung Eines Regierungs-Nachfolgers Verbindung an Seiner Vorfahren Handlungen Und Endlich Ihrer Schulden, Besonders Deren, so Nicht Auf Dem Lande Hafften, Gehandelt Wird. 1746.