Moser, J. J., & Vollrath, B. E. (1746). Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Acht und zwanzigster Theil, Darinnen der Rest der Materie von denen associirten und correspondirenden Craysen, so dann Abhandlungen von denen Conventen aller oder einiger Crayse, ferner denen so wohl allgemeinen, als engeren und particular-Conventen derer Stände derer einzelen Crayse, wie auch endlich von denen Geschäfften, welche auf Crays-Tägen verhandelt zu werden pflegen, überhaupt, und besonders von Staats-Sachen, zu befinden seynd. Nebst einem Register über den Siben und Acht und Zwanzigsten Theil.
Chicago Style CitationMoser, Johann Jacob, and Bernhard Ehrenfrid Vollrath. Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Acht Und Zwanzigster Theil, Darinnen Der Rest Der Materie Von Denen Associirten Und Correspondirenden Craysen, so Dann Abhandlungen Von Denen Conventen Aller Oder Einiger Crayse, Ferner Denen so Wohl Allgemeinen, Als Engeren Und Particular-Conventen Derer Stände Derer Einzelen Crayse, Wie Auch Endlich Von Denen Geschäfften, Welche Auf Crays-Tägen Verhandelt Zu Werden Pflegen, überhaupt, Und Besonders Von Staats-Sachen, Zu Befinden Seynd. Nebst Einem Register über Den Siben Und Acht Und Zwanzigsten Theil. 1746.
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