Bassompierre, I. d. (1770). An Ihro römisch kaiserliche auch zu Germanien und zu Jerusalem königliche Majestät auf besondere ausdrücklich dazu allergnädigest gegebene Erlaubniß unmittelbar allerunterthänigest gelangett rechtliche Erörterung: Ob unser Magistrat allhie zu Frankfurth am Mayne oder dessen subordiniretes Ackergericht die Landstrase von einer Gegend in die andere ader von einer Länderay auf andere oder aus der Krümme in die Kürze verlegen oder ziehen könne, zur so allergnädigesten als allergerechtesten Entscheidung durch den Druck an das Licht gestellet.
Chicago Style CitationBassompierre, Isaac de. An Ihro Römisch Kaiserliche Auch Zu Germanien Und Zu Jerusalem Königliche Majestät Auf Besondere Ausdrücklich Dazu Allergnädigest Gegebene Erlaubniß Unmittelbar Allerunterthänigest Gelangett Rechtliche Erörterung: Ob Unser Magistrat Allhie Zu Frankfurth Am Mayne Oder Dessen Subordiniretes Ackergericht Die Landstrase Von Einer Gegend in Die Andere Ader Von Einer Länderay Auf Andere Oder Aus Der Krümme in Die Kürze Verlegen Oder Ziehen Könne, Zur so Allergnädigesten Als Allergerechtesten Entscheidung Durch Den Druck an Das Licht Gestellet. 1770.
MLA CitationBassompierre, Isaac de. An Ihro Römisch Kaiserliche Auch Zu Germanien Und Zu Jerusalem Königliche Majestät Auf Besondere Ausdrücklich Dazu Allergnädigest Gegebene Erlaubniß Unmittelbar Allerunterthänigest Gelangett Rechtliche Erörterung: Ob Unser Magistrat Allhie Zu Frankfurth Am Mayne Oder Dessen Subordiniretes Ackergericht Die Landstrase Von Einer Gegend in Die Andere Ader Von Einer Länderay Auf Andere Oder Aus Der Krümme in Die Kürze Verlegen Oder Ziehen Könne, Zur so Allergnädigesten Als Allergerechtesten Entscheidung Durch Den Druck an Das Licht Gestellet. 1770.