Moser, J. J., & Vollrath, B. E. (1747). Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Neun und zwanzigster Theil, Darinnen von Crays-militar-Sachen, ins besondere aber von der Crays-militar-Verfassung überhaupt, von denen Crays-Obristen, Nach- und Zugeordneten, auch Kriegs-Räthen, von der Crays-Generalität, wie auch denen Staabs- und übrigen Ober-Officieren, von der Crays-Mannschafft überhaupt, besonders deren Quanto und dessen Repartition, wie auch ihrer Anwerbung, Verpflichtung, Montirung, Musterung, Recroutirung, Desertion und Abdanckung etc. so dann von der Crays-Artillerie und was dahin gehöret, gehandelt wird.
Chicago Style CitationMoser, Johann Jacob, and Bernhard Ehrenfrid Vollrath. Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Neun Und Zwanzigster Theil, Darinnen Von Crays-militar-Sachen, Ins Besondere Aber Von Der Crays-militar-Verfassung überhaupt, Von Denen Crays-Obristen, Nach- Und Zugeordneten, Auch Kriegs-Räthen, Von Der Crays-Generalität, Wie Auch Denen Staabs- Und übrigen Ober-Officieren, Von Der Crays-Mannschafft überhaupt, Besonders Deren Quanto Und Dessen Repartition, Wie Auch Ihrer Anwerbung, Verpflichtung, Montirung, Musterung, Recroutirung, Desertion Und Abdanckung Etc. so Dann Von Der Crays-Artillerie Und Was Dahin Gehöret, Gehandelt Wird. 1747.
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