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Moser, J. J., & Vollrath, B. E. (1747). Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Zwey und dreyßigster Theil, Darinnen von dem Satisfactions- Compensations- und Liquidations-Wesen, u. d. derer Crays-Stände unter sich mit andern, von Crays-Schulden- auch Cassa- und Rechnungs- ingleichem Crays-Policey-Sachen, von derer Reichs-Crayse Redintegrirung und ihren Gerechtsamen in Ansehung des Kaysers, des Reichs und dessen Stände, derer Reichs-Gerichte und derer auswärtigen Potenzien, so dann endlich von des Chur-Fürstlichen Collegii Ursprung und Befestigung, auch von verschiedenen Churen, ins besondere, gehandelt wird. Nebst einem Register über den ein und zwey und dreyßigsten Theil.

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Moser, Johann Jacob, and Bernhard Ehrenfrid Vollrath. Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Zwey Und Dreyßigster Theil, Darinnen Von Dem Satisfactions- Compensations- Und Liquidations-Wesen, U. D. Derer Crays-Stände Unter Sich Mit Andern, Von Crays-Schulden- Auch Cassa- Und Rechnungs- Ingleichem Crays-Policey-Sachen, Von Derer Reichs-Crayse Redintegrirung Und Ihren Gerechtsamen in Ansehung Des Kaysers, Des Reichs Und Dessen Stände, Derer Reichs-Gerichte Und Derer Auswärtigen Potenzien, so Dann Endlich Von Des Chur-Fürstlichen Collegii Ursprung Und Befestigung, Auch Von Verschiedenen Churen, Ins Besondere, Gehandelt Wird. Nebst Einem Register über Den Ein Und Zwey Und Dreyßigsten Theil. 1747.

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Moser, Johann Jacob, and Bernhard Ehrenfrid Vollrath. Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Zwey Und Dreyßigster Theil, Darinnen Von Dem Satisfactions- Compensations- Und Liquidations-Wesen, U. D. Derer Crays-Stände Unter Sich Mit Andern, Von Crays-Schulden- Auch Cassa- Und Rechnungs- Ingleichem Crays-Policey-Sachen, Von Derer Reichs-Crayse Redintegrirung Und Ihren Gerechtsamen in Ansehung Des Kaysers, Des Reichs Und Dessen Stände, Derer Reichs-Gerichte Und Derer Auswärtigen Potenzien, so Dann Endlich Von Des Chur-Fürstlichen Collegii Ursprung Und Befestigung, Auch Von Verschiedenen Churen, Ins Besondere, Gehandelt Wird. Nebst Einem Register über Den Ein Und Zwey Und Dreyßigsten Theil. 1747.

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