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Moser, J. J. (1748). Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Sieben und dreyßigster Theil, Darinn von denen noch übrigen eintzeln Reichs-Prälaten und Abbtißinnin, wie auch denen vom Reich abgekommen, oder durch Andere eximirten, oder irrig angegeben, Reichs-Prälaten ins besondere, ferner von der innerlichen Verfassung des Reichs-Prälaten Collegii, von denen Gerechtsamen derer Reichs-Prälaten in Ansehung ihrer Personen, des Kaysers, des Röm. Reichs und dessen Stände, auch fremder Staaten etc. so dann endlich von der Reichs-Grafen und Herrn Ursprung, verschidenen Sorten, Anzahl, etc. und jedem Reichs-Gräf- und herrlichem Hause etc. insbesondere, gehandelt wird.

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Moser, Johann Jacob. Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Sieben Und Dreyßigster Theil, Darinn Von Denen Noch übrigen Eintzeln Reichs-Prälaten Und Abbtißinnin, Wie Auch Denen Vom Reich Abgekommen, Oder Durch Andere Eximirten, Oder Irrig Angegeben, Reichs-Prälaten Ins Besondere, Ferner Von Der Innerlichen Verfassung Des Reichs-Prälaten Collegii, Von Denen Gerechtsamen Derer Reichs-Prälaten in Ansehung Ihrer Personen, Des Kaysers, Des Röm. Reichs Und Dessen Stände, Auch Fremder Staaten Etc. so Dann Endlich Von Der Reichs-Grafen Und Herrn Ursprung, Verschidenen Sorten, Anzahl, Etc. Und Jedem Reichs-Gräf- Und Herrlichem Hause Etc. Insbesondere, Gehandelt Wird. 1748.

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Moser, Johann Jacob. Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht: Sieben Und Dreyßigster Theil, Darinn Von Denen Noch übrigen Eintzeln Reichs-Prälaten Und Abbtißinnin, Wie Auch Denen Vom Reich Abgekommen, Oder Durch Andere Eximirten, Oder Irrig Angegeben, Reichs-Prälaten Ins Besondere, Ferner Von Der Innerlichen Verfassung Des Reichs-Prälaten Collegii, Von Denen Gerechtsamen Derer Reichs-Prälaten in Ansehung Ihrer Personen, Des Kaysers, Des Röm. Reichs Und Dessen Stände, Auch Fremder Staaten Etc. so Dann Endlich Von Der Reichs-Grafen Und Herrn Ursprung, Verschidenen Sorten, Anzahl, Etc. Und Jedem Reichs-Gräf- Und Herrlichem Hause Etc. Insbesondere, Gehandelt Wird. 1748.

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