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Orth, J. P. (1764). Actenmäßiger Historischer Verlauf innen enthaltenen FACTI & PROCESSUS in rechtskräftig abgeurtheilter Restkaufschillings-Klag-Sache Herrn Johann Philipp Orths beyder Rechten Doctoris zu Frankfurt, als anfänglichen Restkaufschillings-Gläubigers und nachher gerichtlich immittirten und vermöge der Stadt Frankfurter Reformation P. 1. tit. 46. § 13. nach fruchtlos abgelauffener zweyjährigen Entschüttung, freien, ewigen und unwiederruflichen Eigenthümers des Gasthauses zum Bockshorn modo die Clausiußischen Eheleute, als dessen jetzige rechtmäßige Besitzer und Eigenthümer Intervenienten betr. Contra die Macranderische Eheleute daselbst, als ehemalige Besitzer besagten Gasthauses, und deren hierauf legaliter erfolgte Exmission betreffend, nunc frevelhaffte Appellanten und Interventen, worinnen nebst der verwegenen und strafwürdigen sub- & obreption der von letztern bey E. höchstpreißlichen Kayserl. Reichs-Hofrath wiederrechtlich, nichtig und Privilegien wiedrig ausgewürckten Appellations- und Mandat-Processe, zugleich die offenbare Non-Devolution dieser in hac causa summaria & ob privilegia Caesar. Clement. inappellabili auch a re judicata ac revisa erhobenen Appellation mithin die gäntzliche Unerfindlichkeit einer fälschlich angeschuldigten Attentaten Begehung der ohnpartheyischen Welt gründlich vor Augen geleget, und aus ohnumstößlichen Rechts-gründen deduciret und dargethan wird, daß sothaner aus einer nichtigen Appellation erhobene Processus Mandati cum Paritoria von selbst zu cassiren und aufzuheben sey: Nebst Beylagen.

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Orth, Johann Philipp. Actenmäßiger Historischer Verlauf Innen Enthaltenen FACTI & PROCESSUS in Rechtskräftig Abgeurtheilter Restkaufschillings-Klag-Sache Herrn Johann Philipp Orths Beyder Rechten Doctoris Zu Frankfurt, Als Anfänglichen Restkaufschillings-Gläubigers Und Nachher Gerichtlich Immittirten Und Vermöge Der Stadt Frankfurter Reformation P. 1. Tit. 46. § 13. Nach Fruchtlos Abgelauffener Zweyjährigen Entschüttung, Freien, Ewigen Und Unwiederruflichen Eigenthümers Des Gasthauses Zum Bockshorn Modo Die Clausiußischen Eheleute, Als Dessen Jetzige Rechtmäßige Besitzer Und Eigenthümer Intervenienten Betr. Contra Die Macranderische Eheleute Daselbst, Als Ehemalige Besitzer Besagten Gasthauses, Und Deren Hierauf Legaliter Erfolgte Exmission Betreffend, Nunc Frevelhaffte Appellanten Und Interventen, Worinnen Nebst Der Verwegenen Und Strafwürdigen Sub- & Obreption Der Von Letztern Bey E. Höchstpreißlichen Kayserl. Reichs-Hofrath Wiederrechtlich, Nichtig Und Privilegien Wiedrig Ausgewürckten Appellations- Und Mandat-Processe, Zugleich Die Offenbare Non-Devolution Dieser in Hac Causa Summaria & Ob Privilegia Caesar. Clement. Inappellabili Auch a Re Judicata Ac Revisa Erhobenen Appellation Mithin Die Gäntzliche Unerfindlichkeit Einer Fälschlich Angeschuldigten Attentaten Begehung Der Ohnpartheyischen Welt Gründlich Vor Augen Geleget, Und Aus Ohnumstößlichen Rechts-gründen Deduciret Und Dargethan Wird, Daß Sothaner Aus Einer Nichtigen Appellation Erhobene Processus Mandati Cum Paritoria Von Selbst Zu Cassiren Und Aufzuheben Sey: Nebst Beylagen. 1764.

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Orth, Johann Philipp. Actenmäßiger Historischer Verlauf Innen Enthaltenen FACTI & PROCESSUS in Rechtskräftig Abgeurtheilter Restkaufschillings-Klag-Sache Herrn Johann Philipp Orths Beyder Rechten Doctoris Zu Frankfurt, Als Anfänglichen Restkaufschillings-Gläubigers Und Nachher Gerichtlich Immittirten Und Vermöge Der Stadt Frankfurter Reformation P. 1. Tit. 46. § 13. Nach Fruchtlos Abgelauffener Zweyjährigen Entschüttung, Freien, Ewigen Und Unwiederruflichen Eigenthümers Des Gasthauses Zum Bockshorn Modo Die Clausiußischen Eheleute, Als Dessen Jetzige Rechtmäßige Besitzer Und Eigenthümer Intervenienten Betr. Contra Die Macranderische Eheleute Daselbst, Als Ehemalige Besitzer Besagten Gasthauses, Und Deren Hierauf Legaliter Erfolgte Exmission Betreffend, Nunc Frevelhaffte Appellanten Und Interventen, Worinnen Nebst Der Verwegenen Und Strafwürdigen Sub- & Obreption Der Von Letztern Bey E. Höchstpreißlichen Kayserl. Reichs-Hofrath Wiederrechtlich, Nichtig Und Privilegien Wiedrig Ausgewürckten Appellations- Und Mandat-Processe, Zugleich Die Offenbare Non-Devolution Dieser in Hac Causa Summaria & Ob Privilegia Caesar. Clement. Inappellabili Auch a Re Judicata Ac Revisa Erhobenen Appellation Mithin Die Gäntzliche Unerfindlichkeit Einer Fälschlich Angeschuldigten Attentaten Begehung Der Ohnpartheyischen Welt Gründlich Vor Augen Geleget, Und Aus Ohnumstößlichen Rechts-gründen Deduciret Und Dargethan Wird, Daß Sothaner Aus Einer Nichtigen Appellation Erhobene Processus Mandati Cum Paritoria Von Selbst Zu Cassiren Und Aufzuheben Sey: Nebst Beylagen. 1764.

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