Buschmann, J. v., & Gerold, C. (1818). Die Landguts-Rechnungslegung, um durch sie nicht nur die nothwendige Sicherstellung zu bezwecken, sondern auch unmittelbar und auf einfachen Wegen das Vergalten und den reinen Ertrag der verschiedenen Verwaltungszweige für sich allein zu erfahren: Nebst einigen Grundsätzen über die Güterverwaltung selbst und ihre Organisation.
Chicago Style CitationBuschmann, Joseph von, and Carl Gerold. Die Landguts-Rechnungslegung, Um Durch Sie Nicht Nur Die Nothwendige Sicherstellung Zu Bezwecken, Sondern Auch Unmittelbar Und Auf Einfachen Wegen Das Vergalten Und Den Reinen Ertrag Der Verschiedenen Verwaltungszweige Für Sich Allein Zu Erfahren: Nebst Einigen Grundsätzen über Die Güterverwaltung Selbst Und Ihre Organisation. 1818.
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