Spener, J. C., & Knoch, G. M. (1723). Jacob Carl Spener Teutsches IVS PVBLICVM oder des Heil. Römisch-Teutschen Reichs vollständige Staats-RechtsLehre: Welche in XVI. Büchern Alle in dem Teutschen iure publico sonsten zufällige, Vornemlich, und in besondere, die von andern Publicisten entweder gar vorbeygelassene, oder nicht nach Würden verhandelte Materien, als mahmentlich Der Teutsche Staats-Rechte Ursprünge samt und sonders, die Politische Ermessungen des Reichs an sich selber, und dessen Actiu- und Passiu-Praetensionen; der Churfürsten, denn auch aller und ieder Geist- und Weltlicher Reichs-Stände, eigentliche Staats-Verfassungen und gerechtsamen; die Reichs-Lehenbarkeit, mit ihren ausnehmenden Befügnissen; die rechte Eigenschaft, und den Begriff, der Reichs-Standschaffts- und aller Landes-Hoheitlichen Rechte; sowohl des Reichs und der teutschen Staaten Kirchen-Gerechtsame, In bequemer Ordnung und Methode vorstellig machet: Eine vernünftige Verbindung Der allgemeinen Reichs- und iedem T. Staat besodners zustehenden Staats-Rechte an die Hand giebet: Bey den macherley Controuersien die Gründe beyder Theile anführet, auch prüfet, und untersuchet; sich übrigens durchaus der bündigsten Beweise befleißiget und in Unterschiedene Theile, Denen an bequemen Orten die gehörige Register beygefüget sind, absondert.
Chicago Style CitationSpener, Jacob Carl, and Georg Markus Knoch. Jacob Carl Spener Teutsches IVS PVBLICVM Oder Des Heil. Römisch-Teutschen Reichs Vollständige Staats-RechtsLehre: Welche in XVI. Büchern Alle in Dem Teutschen Iure Publico Sonsten Zufällige, Vornemlich, Und in Besondere, Die Von Andern Publicisten Entweder Gar Vorbeygelassene, Oder Nicht Nach Würden Verhandelte Materien, Als Mahmentlich Der Teutsche Staats-Rechte Ursprünge Samt Und Sonders, Die Politische Ermessungen Des Reichs an Sich Selber, Und Dessen Actiu- Und Passiu-Praetensionen; Der Churfürsten, Denn Auch Aller Und Ieder Geist- Und Weltlicher Reichs-Stände, Eigentliche Staats-Verfassungen Und Gerechtsamen; Die Reichs-Lehenbarkeit, Mit Ihren Ausnehmenden Befügnissen; Die Rechte Eigenschaft, Und Den Begriff, Der Reichs-Standschaffts- Und Aller Landes-Hoheitlichen Rechte; Sowohl Des Reichs Und Der Teutschen Staaten Kirchen-Gerechtsame, In Bequemer Ordnung Und Methode Vorstellig Machet: Eine Vernünftige Verbindung Der Allgemeinen Reichs- Und Iedem T. Staat Besodners Zustehenden Staats-Rechte an Die Hand Giebet: Bey Den Macherley Controuersien Die Gründe Beyder Theile Anführet, Auch Prüfet, Und Untersuchet; Sich übrigens Durchaus Der Bündigsten Beweise Befleißiget Und in Unterschiedene Theile, Denen an Bequemen Orten Die Gehörige Register Beygefüget Sind, Absondert. 1723.
MLA CitationSpener, Jacob Carl, and Georg Markus Knoch. Jacob Carl Spener Teutsches IVS PVBLICVM Oder Des Heil. Römisch-Teutschen Reichs Vollständige Staats-RechtsLehre: Welche in XVI. Büchern Alle in Dem Teutschen Iure Publico Sonsten Zufällige, Vornemlich, Und in Besondere, Die Von Andern Publicisten Entweder Gar Vorbeygelassene, Oder Nicht Nach Würden Verhandelte Materien, Als Mahmentlich Der Teutsche Staats-Rechte Ursprünge Samt Und Sonders, Die Politische Ermessungen Des Reichs an Sich Selber, Und Dessen Actiu- Und Passiu-Praetensionen; Der Churfürsten, Denn Auch Aller Und Ieder Geist- Und Weltlicher Reichs-Stände, Eigentliche Staats-Verfassungen Und Gerechtsamen; Die Reichs-Lehenbarkeit, Mit Ihren Ausnehmenden Befügnissen; Die Rechte Eigenschaft, Und Den Begriff, Der Reichs-Standschaffts- Und Aller Landes-Hoheitlichen Rechte; Sowohl Des Reichs Und Der Teutschen Staaten Kirchen-Gerechtsame, In Bequemer Ordnung Und Methode Vorstellig Machet: Eine Vernünftige Verbindung Der Allgemeinen Reichs- Und Iedem T. Staat Besodners Zustehenden Staats-Rechte an Die Hand Giebet: Bey Den Macherley Controuersien Die Gründe Beyder Theile Anführet, Auch Prüfet, Und Untersuchet; Sich übrigens Durchaus Der Bündigsten Beweise Befleißiget Und in Unterschiedene Theile, Denen an Bequemen Orten Die Gehörige Register Beygefüget Sind, Absondert. 1723.