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Blumblacher, C., Karel V., ř. c., & Mayr, J. B. (1670). COMMENTARIUS In Kayser Carl deß Fünfften, vnd deß Heil. Röm. Reichs Peinliche Halß-Gerichts-Ordnung: Worinnen vmbständlich, gründlich vnd klar außgeführt vnd erklärt wird, Wie man Den gantzen Peinlichen Proces so wohl mit Protocollirn, mit der Captur, Examinirn, Constituirn, Torquirn, vnnd sonsten biß zu Ende ordentlich führen, als auch nach Abführ- vnnd Schliesssung desselben, allerhand Vnthaten gebührlich straffen solle. Worbey Der Text der völligen Peinlichen Halß-Gerichts-Ordnung, vnnd außführliche Summaria, sampt einem ordentlichen Register Articulorum: Wie auch einem absonderlichen vnnd vollkommenen Indice Rerum & Verborum sich befinden. Nicht allein allen Obrigkeiten, Richtern, Vrthailern, vnd Rechts-Gelehrten, die in Criminal-Sachen zu sprechen, oder zu thun haben: Sondern auch denen Advocaten, Gerichts-Procuratoren, vnnd denen Armen Gefangnen zu ihrer Defension selbsten, höchstens nützlich.

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Blumblacher, Christoph, římskoněmecký císař Karel V., and Johann Baptist Mayr. COMMENTARIUS In Kayser Carl Deß Fünfften, Vnd Deß Heil. Röm. Reichs Peinliche Halß-Gerichts-Ordnung: Worinnen Vmbständlich, Gründlich Vnd Klar Außgeführt Vnd Erklärt Wird, Wie Man Den Gantzen Peinlichen Proces so Wohl Mit Protocollirn, Mit Der Captur, Examinirn, Constituirn, Torquirn, Vnnd Sonsten Biß Zu Ende Ordentlich Führen, Als Auch Nach Abführ- Vnnd Schliesssung Desselben, Allerhand Vnthaten Gebührlich Straffen Solle. Worbey Der Text Der Völligen Peinlichen Halß-Gerichts-Ordnung, Vnnd Außführliche Summaria, Sampt Einem Ordentlichen Register Articulorum: Wie Auch Einem Absonderlichen Vnnd Vollkommenen Indice Rerum & Verborum Sich Befinden. Nicht Allein Allen Obrigkeiten, Richtern, Vrthailern, Vnd Rechts-Gelehrten, Die in Criminal-Sachen Zu Sprechen, Oder Zu Thun Haben: Sondern Auch Denen Advocaten, Gerichts-Procuratoren, Vnnd Denen Armen Gefangnen Zu Ihrer Defension Selbsten, Höchstens Nützlich. 1670.

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Blumblacher, Christoph, římskoněmecký císař Karel V., and Johann Baptist Mayr. COMMENTARIUS In Kayser Carl Deß Fünfften, Vnd Deß Heil. Röm. Reichs Peinliche Halß-Gerichts-Ordnung: Worinnen Vmbständlich, Gründlich Vnd Klar Außgeführt Vnd Erklärt Wird, Wie Man Den Gantzen Peinlichen Proces so Wohl Mit Protocollirn, Mit Der Captur, Examinirn, Constituirn, Torquirn, Vnnd Sonsten Biß Zu Ende Ordentlich Führen, Als Auch Nach Abführ- Vnnd Schliesssung Desselben, Allerhand Vnthaten Gebührlich Straffen Solle. Worbey Der Text Der Völligen Peinlichen Halß-Gerichts-Ordnung, Vnnd Außführliche Summaria, Sampt Einem Ordentlichen Register Articulorum: Wie Auch Einem Absonderlichen Vnnd Vollkommenen Indice Rerum & Verborum Sich Befinden. Nicht Allein Allen Obrigkeiten, Richtern, Vrthailern, Vnd Rechts-Gelehrten, Die in Criminal-Sachen Zu Sprechen, Oder Zu Thun Haben: Sondern Auch Denen Advocaten, Gerichts-Procuratoren, Vnnd Denen Armen Gefangnen Zu Ihrer Defension Selbsten, Höchstens Nützlich. 1670.

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