(1751). Historisch-DIPLOMATIscher Unterricht, und Gründliche DEDUCTION, von des Hohen Teutschen Ritter-Ordens, und insbesondere Der Löblichen Balley Hessen, Vermöge Kayserlich- und Königlich- wie auch Hochfürstlich-Landgräflichen PRIVILEGIen, Von denen ältesten Zeiten hergebrachten, Nun aber Seit zwey hundert Jahren hart angefochtenen IMMEDIETAET, EXEMTION UND Gerechtsamen, Denen Heßischen Schrifft-Stellern, Die solche in Zweiffel ziehen und das Publicum irre machen wollen, entgegen gesetzet, Und auf Höchsten Gnädigsten Befehl zum Druck befördert.
Chicago Style CitationHistorisch-DIPLOMATIscher Unterricht, Und Gründliche DEDUCTION, Von Des Hohen Teutschen Ritter-Ordens, Und Insbesondere Der Löblichen Balley Hessen, Vermöge Kayserlich- Und Königlich- Wie Auch Hochfürstlich-Landgräflichen PRIVILEGIen, Von Denen ältesten Zeiten Hergebrachten, Nun Aber Seit Zwey Hundert Jahren Hart Angefochtenen IMMEDIETAET, EXEMTION UND Gerechtsamen, Denen Heßischen Schrifft-Stellern, Die Solche in Zweiffel Ziehen Und Das Publicum Irre Machen Wollen, Entgegen Gesetzet, Und Auf Höchsten Gnädigsten Befehl Zum Druck Befördert. 1751.
MLA CitationHistorisch-DIPLOMATIscher Unterricht, Und Gründliche DEDUCTION, Von Des Hohen Teutschen Ritter-Ordens, Und Insbesondere Der Löblichen Balley Hessen, Vermöge Kayserlich- Und Königlich- Wie Auch Hochfürstlich-Landgräflichen PRIVILEGIen, Von Denen ältesten Zeiten Hergebrachten, Nun Aber Seit Zwey Hundert Jahren Hart Angefochtenen IMMEDIETAET, EXEMTION UND Gerechtsamen, Denen Heßischen Schrifft-Stellern, Die Solche in Zweiffel Ziehen Und Das Publicum Irre Machen Wollen, Entgegen Gesetzet, Und Auf Höchsten Gnädigsten Befehl Zum Druck Befördert. 1751.