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Saur, A., & Basse, N. (1592). DIVES NOTARIORVM PENVS, Das ist: Ein new, schön, außerlesen Formular vnd volkomlich NotariatBuch oder Spiegel, Allerley Jnstrumenten, Schrifften, Brieffen vnd Acten: So in hohen Cantzleyen der Keyser, Chur, Fürsten vnd Herrn Höfe, Auch andrer Stände vnd Stätte Schreibereyen, vnd Consistorien, gefertiget vnd gestellet werden , zu sampt der gebür vnd gewöhnlichen Titelformen, Einem jeden seiner Gebüre , Ampts, Standts vnd Wesens, rechtmässige Titel, Ehrwörter vnd Ehrerbietunge, zu stellen vnd zu geben. Darbey auch zu ende zwo kurtze Formen eins gantzen Rechtlichen Proceß , gemeiner Oberländischen Stätt vnd Consistorien, mit mancherley Producten, Relationen, vnd andern gewöhnlichen Gerichtsübungen, jeder Terminen, biß in Endvrtheil, Appellation vnd Execution zu verhandlen, wie solche schrifftlich vnd mündtlich produciret, protocolliret, extendiret, vnd in Acten referiret, pflegen zu werden. Allen Notarien, Schreibern, Procuratorn, Aduocaten, Gerichts, Rahts, vnd Amptspersonen oder Verwaltern, in Verträgen, Reden, Schreiben, [et]c. Bey vnd ausserhalb Bericht, ihrer Practick nach zu wissen, gantz nützlich, vnd hochnötig. Durch den Ehrnhafften, Wolgelahrten vnd Rechtserfahrnen M. Abraham Saurn, deß Fürstlichen Hessischen Hofgerichts zu Marpurg verordneten Aduocaten vnd Procuratorn, [et]c. mit sonderm fleiß zusammen getragen, vnd jetzt zum fünfften mal, correct in fünff Classes getheilt, vnd beyd teutsch vnd lateinisch an Tag geben (... vnd jetzt zum fünfften mal, correct in fünff Classes getheilt, vnd beyd teutsch vnd lateinisch an Tag geben.).

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Saur, Abraham, and Nikolaus Basse. DIVES NOTARIORVM PENVS, Das Ist: Ein New, Schön, Außerlesen Formular Vnd Volkomlich NotariatBuch Oder Spiegel, Allerley Jnstrumenten, Schrifften, Brieffen Vnd Acten: So in Hohen Cantzleyen Der Keyser, Chur, Fürsten Vnd Herrn Höfe, Auch Andrer Stände Vnd Stätte Schreibereyen, Vnd Consistorien, Gefertiget Vnd Gestellet Werden , Zu Sampt Der Gebür Vnd Gewöhnlichen Titelformen, Einem Jeden Seiner Gebüre , Ampts, Standts Vnd Wesens, Rechtmässige Titel, Ehrwörter Vnd Ehrerbietunge, Zu Stellen Vnd Zu Geben. Darbey Auch Zu Ende Zwo Kurtze Formen Eins Gantzen Rechtlichen Proceß , Gemeiner Oberländischen Stätt Vnd Consistorien, Mit Mancherley Producten, Relationen, Vnd Andern Gewöhnlichen Gerichtsübungen, Jeder Terminen, Biß in Endvrtheil, Appellation Vnd Execution Zu Verhandlen, Wie Solche Schrifftlich Vnd Mündtlich Produciret, Protocolliret, Extendiret, Vnd in Acten Referiret, Pflegen Zu Werden. Allen Notarien, Schreibern, Procuratorn, Aduocaten, Gerichts, Rahts, Vnd Amptspersonen Oder Verwaltern, in Verträgen, Reden, Schreiben, [et]c. Bey Vnd Ausserhalb Bericht, Ihrer Practick Nach Zu Wissen, Gantz Nützlich, Vnd Hochnötig. Durch Den Ehrnhafften, Wolgelahrten Vnd Rechtserfahrnen M. Abraham Saurn, Deß Fürstlichen Hessischen Hofgerichts Zu Marpurg Verordneten Aduocaten Vnd Procuratorn, [et]c. Mit Sonderm Fleiß Zusammen Getragen, Vnd Jetzt Zum Fünfften Mal, Correct in Fünff Classes Getheilt, Vnd Beyd Teutsch Vnd Lateinisch an Tag Geben. ... vnd jetzt zum fünfften mal, correct in fünff Classes getheilt, vnd beyd teutsch vnd lateinisch an Tag geben. 1592.

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Saur, Abraham, and Nikolaus Basse. DIVES NOTARIORVM PENVS, Das Ist: Ein New, Schön, Außerlesen Formular Vnd Volkomlich NotariatBuch Oder Spiegel, Allerley Jnstrumenten, Schrifften, Brieffen Vnd Acten: So in Hohen Cantzleyen Der Keyser, Chur, Fürsten Vnd Herrn Höfe, Auch Andrer Stände Vnd Stätte Schreibereyen, Vnd Consistorien, Gefertiget Vnd Gestellet Werden , Zu Sampt Der Gebür Vnd Gewöhnlichen Titelformen, Einem Jeden Seiner Gebüre , Ampts, Standts Vnd Wesens, Rechtmässige Titel, Ehrwörter Vnd Ehrerbietunge, Zu Stellen Vnd Zu Geben. Darbey Auch Zu Ende Zwo Kurtze Formen Eins Gantzen Rechtlichen Proceß , Gemeiner Oberländischen Stätt Vnd Consistorien, Mit Mancherley Producten, Relationen, Vnd Andern Gewöhnlichen Gerichtsübungen, Jeder Terminen, Biß in Endvrtheil, Appellation Vnd Execution Zu Verhandlen, Wie Solche Schrifftlich Vnd Mündtlich Produciret, Protocolliret, Extendiret, Vnd in Acten Referiret, Pflegen Zu Werden. Allen Notarien, Schreibern, Procuratorn, Aduocaten, Gerichts, Rahts, Vnd Amptspersonen Oder Verwaltern, in Verträgen, Reden, Schreiben, [et]c. Bey Vnd Ausserhalb Bericht, Ihrer Practick Nach Zu Wissen, Gantz Nützlich, Vnd Hochnötig. Durch Den Ehrnhafften, Wolgelahrten Vnd Rechtserfahrnen M. Abraham Saurn, Deß Fürstlichen Hessischen Hofgerichts Zu Marpurg Verordneten Aduocaten Vnd Procuratorn, [et]c. Mit Sonderm Fleiß Zusammen Getragen, Vnd Jetzt Zum Fünfften Mal, Correct in Fünff Classes Getheilt, Vnd Beyd Teutsch Vnd Lateinisch an Tag Geben. ... vnd jetzt zum fünfften mal, correct in fünff Classes getheilt, vnd beyd teutsch vnd lateinisch an Tag geben. 1592.

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