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Ruland, M., Ritschel, H. P., & Schade, F. H. (1724). MAXIMILIANI RULANDI, Allezeit fertiger PROCURATOR, Und ADVOCAT, Oder: Wohl-eingerichteter CONSULENT, Welcher Die in denen Rechtlichen Processen vorkommende und bey allerhand Fällen sich ereignende Begebenheiten umständlich anführet und erkläret: Auch bey jedem Capitel solche mit würcklichen und von hohen Academien ertheilten Decisis, Responsis und Urtheilen erläutert: Nach denen Kayserlichen, Päbstl. und Sächsisichen Rechten abgefasset, Daß also alle und jede in denen mancherlen ihnen zustossenden Rechts- und Streit- Händeln sich nach solchen richten, und ihre Klage oder Verantwortung selber zu führen gnugsamen Unterricht und Lehre daraus nehmen können; Mit einem vollkommenen Register versehen.

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Ruland, Maximilian, Hieronymus Philipp Ritschel, and Franz Heinrich Schade. MAXIMILIANI RULANDI, Allezeit Fertiger PROCURATOR, Und ADVOCAT, Oder: Wohl-eingerichteter CONSULENT, Welcher Die in Denen Rechtlichen Processen Vorkommende Und Bey Allerhand Fällen Sich Ereignende Begebenheiten Umständlich Anführet Und Erkläret: Auch Bey Jedem Capitel Solche Mit Würcklichen Und Von Hohen Academien Ertheilten Decisis, Responsis Und Urtheilen Erläutert: Nach Denen Kayserlichen, Päbstl. Und Sächsisichen Rechten Abgefasset, Daß Also Alle Und Jede in Denen Mancherlen Ihnen Zustossenden Rechts- Und Streit- Händeln Sich Nach Solchen Richten, Und Ihre Klage Oder Verantwortung Selber Zu Führen Gnugsamen Unterricht Und Lehre Daraus Nehmen Können; Mit Einem Vollkommenen Register Versehen. 1724.

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Ruland, Maximilian, Hieronymus Philipp Ritschel, and Franz Heinrich Schade. MAXIMILIANI RULANDI, Allezeit Fertiger PROCURATOR, Und ADVOCAT, Oder: Wohl-eingerichteter CONSULENT, Welcher Die in Denen Rechtlichen Processen Vorkommende Und Bey Allerhand Fällen Sich Ereignende Begebenheiten Umständlich Anführet Und Erkläret: Auch Bey Jedem Capitel Solche Mit Würcklichen Und Von Hohen Academien Ertheilten Decisis, Responsis Und Urtheilen Erläutert: Nach Denen Kayserlichen, Päbstl. Und Sächsisichen Rechten Abgefasset, Daß Also Alle Und Jede in Denen Mancherlen Ihnen Zustossenden Rechts- Und Streit- Händeln Sich Nach Solchen Richten, Und Ihre Klage Oder Verantwortung Selber Zu Führen Gnugsamen Unterricht Und Lehre Daraus Nehmen Können; Mit Einem Vollkommenen Register Versehen. 1724.

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