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Berg, A. (1568). Des löblichen Hauß vnd Fürstenthumbs Obern vnnd Nidern Bayren Freyheiten, von ainem Regierenden Fürsten von Bayren, auff den andern, gemainem Landt gegeben, vernewt und bestettigt, die auch von Kaisern vnd Königen zugelassen vnd Confirmiert sein, jetzt gemehrt vnd widerumb getruckt zu München, Anno domini, Tausent fünffhundert acht vnd sechtzig Jar.

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Berg, Adam. Des Löblichen Hauß Vnd Fürstenthumbs Obern Vnnd Nidern Bayren Freyheiten, Von Ainem Regierenden Fürsten Von Bayren, Auff Den Andern, Gemainem Landt Gegeben, Vernewt Und Bestettigt, Die Auch Von Kaisern Vnd Königen Zugelassen Vnd Confirmiert Sein, Jetzt Gemehrt Vnd Widerumb Getruckt Zu München, Anno Domini, Tausent Fünffhundert Acht Vnd Sechtzig Jar. 1568.

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Berg, Adam. Des Löblichen Hauß Vnd Fürstenthumbs Obern Vnnd Nidern Bayren Freyheiten, Von Ainem Regierenden Fürsten Von Bayren, Auff Den Andern, Gemainem Landt Gegeben, Vernewt Und Bestettigt, Die Auch Von Kaisern Vnd Königen Zugelassen Vnd Confirmiert Sein, Jetzt Gemehrt Vnd Widerumb Getruckt Zu München, Anno Domini, Tausent Fünffhundert Acht Vnd Sechtzig Jar. 1568.

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