Ander Haupt-Theil Deß vollkommenen ergäntzten Pferd-Schatzes. Dessen I. Inhalt Auf den Reuter und desselben Bezeigungen zielend, Als die Nothwendige THEORIA In deß Reuters Vnterweisungs-Art, Auß welcher Alle übung herfliessen und an dieselbige verbunden seyn soll ; Was derselbe vor-in-und nach der Information, an sich selbst, wie an den Pferden, erkennen, wissen, wollen und können, auch unterlassen muß, wo er solche glücklich, rühmlich, nothwendig, wolständig, ergötzlich und nützlich anfangen, fortsetzen, enden und gebrauchen wil. Wie der 2. Inhalt Auf das Pferd und desselben Bezeigungen, in aller Abrichtung gerichtet

Other Authors: Götze, Thomas Matthias, 1623-1672, Kuchenbecker, Nikolaus, vdova, -1664
Format: Analytical entry
Language: German
Published: Franckfurt am Mayn : In Verlegung Thomas Matthias Götzen 1664
Physical Description: [2], 196, [1], 18, [2] s. [6] obr. příl. ; °(cm)
Analytical entry
Table of Contents:
  • Přídavek 01.:
  • Die staffel-Ordnung, Als Deß andern Haupt-Theils anders Hauptstück, Bestehend In der Zu-Abrichtung der Pferd gehörigen Vnderweisungs-Arth. Erfundene Pferds-Leitung, Auß der Natur und Vernunfft geflossen, durch deren rechten Gebrauch, Junge und alte Pferd vom 3. Jahre ihres Alters an, in die gute Gestalt, Sicherheit, und gehörige Entledigung deß Leibs, und der Glieder, ausser aller Beschwerung, Verdruß, sonderlicher Arbeit, Gefahr oder Schaden, in kurtzer Zeit zu bringen, auch, im recht Stehen, Gehen, Traben, Galoppiren, Zurücktretten, Wenden und Durchschliessen gründlich unterwisen : Also zu Auffnehmung deß Reuters, wie zu Annehmung dessen Hülffen und Strassen vorbereitet, und in oder zu den grundlegenden Lectonen disponitet werden.
  • 113-196 s.
  • Přídavek 02.:
  • APPENDIX deß andern Theils Deß ersten Haubt-Theils dieses Pferd-Schatzes. Begreiffet die Gemeine und sonderliche, Jederzeit und aller Orten, unfehlbahr und unbetrieglich befundene Kennzeichen Eines wol oder übel disponirten, vollkom[m]en, oder noch mangelhafften abgerichten Pferdes, wie wiet eins und das andere von denselben zu bringen müglich, un[d] welcher Gestalt dasselbe in der Vnterweisungs-Arth, auff die Prob zu setzen, daß man solches für gut oder böß urtheilen könne, also erwehlen, oder meyden möchte.
  • 18, [2] s.