Kurtze Doch besser gegründete und Acten-mässige Gegen-Ausführung Daß die Der Cron Böheim limitate zu Lehen gehende Herrschaft Pleystein Mit Absterben Weyland Ihro Durchläucht des letzt seeligst verschiedenen Churfürstens CAROLI PHILIPPI Von der Pfaltz Der Cron Böheim würcklich nit eröffnet worden. Und dahero des dermahlen Regierenden Churfürstens von der Pfaltz Durchläucht Daran die bestgegründete Anforderung jederzeit zugestanden und annoch zustehe. Mithin Ihro Majestät Die jetzt Regierende Kayserin Als Königin zu Böheim Besagte Herrschaft jenem, welcher darauf die Expectanz und vorgebliche Eventual-Investitur per sub- & obreptionem erschlichen zu verleyhen und denselben aigenmächtig und Armata manu in würcklichen Genuß zu setzen, keines Weegs befugt, und berechtiget gewesen. Sondern vielmehr Nach allen Rechten sich gebühre, Daß Höchstgedachte Seine Churfürstliche Durchläucht In ihre Uhralte Jura und Possession plenarie & cum omni Causa Restituiret werden
Mit einer eintzigen Beylaag Lit. A.

Format: Analytical entry
Language: German
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Note (ownership history): Z pražské lobkowiczké knihovny.
Physical Description: 26 stran ; 2° (33 cm)
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